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EU-Gericht wies Klage gegen Ungarns AKW Paks II ab

EU-Gericht wies österreichische Klage gegen Ungarns AKW Paks II ab.
EU-Gericht wies österreichische Klage gegen Ungarns AKW Paks II ab. ©pixabay.com (Symbolbild)
Das Gericht der Europäischen Union hat die österreichische Klage gegen staatliche Beihilfen Ungarns für zwei neue Kernreaktoren des Atomkraftwerks Paks abgewiesen
Energieriese baut AKWs in Ungarn

Das gaben die Luxemburger Richter am Mittwoch bekannt. Österreich hatte u.a. geltend gemacht, dass ein Vergabeverfahren für Paks II hätte durchgeführt werden müssen und dass die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Die Bundesregierung kann gegen das Urteil rechtlich vorgehen.

Die EU-Kommission hatte im März 2017 Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des etwa 180 Kilometer von Österreich entfernten AKW genehmigt. Derzeit sind vier Reaktoren, die in den 1980er-Jahren gebaut wurden, auf dem Paks-I-Gelände in Betrieb. Finanziert wird der Ausbau um die zwei Reaktoren mit einer Leistung von je 1.200 Megawatt hauptsächlich durch einen Kredit in der Höhe von umgerechnet zehn Milliarden Euro von Russland an Ungarn.

Österreich klagte gegen Ungarns Paks II

Österreich beanstandete vor dem EU-Gericht im Rahmen seiner Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der EU-Kommission drei Punkte: Erstens die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der neuen Kernreaktoren an das zum russischen Staatskonzern Rosatom gehörende Unternehmen JSC NIAEP, zweitens würden die Beihilfen zu unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen sowie drittens zu einer Verstärkung und Schaffung einer marktbeherrschenden Stellung führen. Das Gericht der EU wies alle drei Punkte zurück.

Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann Österreich innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Rechtsmittel einlegen.

Massive Kritik am Ausbau des Atomkraftwerks

Aus Österreich kam umgehend Kritik. "Die Atomlobby innerhalb der Union hat eindeutig im Bereich der Energieversorgung das Oberwasser gewonnen. Man könnte fast meinen, dass die exorbitanten Energiekosten hausgemacht sind und nur dazu dienen, vermehrt in Atomkraftwerke zu investieren", erklärte der freiheitliche Umweltsprecher Walter Rauch in einer Aussendung. Er forderte die schwarz-grüne Regierung gegen das Urteil "entschieden anzukämpfen".

Auch die Umweltorganisation Global 2000 meldete sich zu Wort. "Rosatom agiert in der Ukraine als nuklearer Freibeuter, der feindliche AKW besetzt und die Bedienmannschaft von den russischen Truppen mit vorgehaltener Maschinenpistole zum Arbeiten zwingen lässt", so Reinhard Uhrig, Anti-Atomsprecher, in einer Aussendung. "Dass der gleiche Staatskonzern Rosatom jetzt nächstes Jahr in Ungarn mit den Bauarbeiten für neue sündteure Reaktoren beginnen soll ist völlig unverantwortlich."

Freude in Ungarn über Urteil zu Paks II

Ungarns Außenminister Péter Szijjártó bezeichnete das Urteil in einer ersten Reaktion als "großen Sieg" Ungarns bezüglich der Energiesicherheit. Das Gericht habe den "unbegründeten Angriff" zurückgewiesen, sagte der Minister am Mittwoch am Rande des NATO-Außenministertreffens in Bukarest laut der ungarischen Nachrichtenagentur MTI. "Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass das Genehmigungsverfahren vollständig den Normen der Europäischen Union entsprochen hat", stellte Szijjártó fest. "Wir konnten noch einen Angriff abwehren, wir konnten noch einen Hindernis beseitigen."

Die EU-Kommission hatte 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen der Vergabe eines Milliardenauftrags zum Ausbau des Atomkraftwerks an den russischen Staatskonzern eingestellt.

Österreich war zuvor bereits erfolglos gegen den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C vorgegangen. Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte damals erklärt, es sei wahrscheinlich, dass sich das Urteil zu Paks II auch am Urteil zu Hinkley Point orientiere.

(APA/Red)

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