AA

EU-Gericht: TUIfly muss Beihilfen an Österreich zurückzahlen

Laut EU-Gericht muss die Fluggesellschaft TUIfly österreichische Beihilfen zurückzahlen.
Laut EU-Gericht muss die Fluggesellschaft TUIfly österreichische Beihilfen zurückzahlen. ©APA/dpa/Julian Stratenschulte (Sujet)
Die Fluggesellschaft TUIfly hatte Rechtsmittel gegen die Rückzahlung österreichischer Behilfen eingelegt. Diese hat das Gericht der Europäischen Union nun abgewiesen.

Das Gericht bestätigte damit in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der EU-Kommission von 2016, wonach TUIfly am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen erhalten habe, die Österreich zurückfordern müsse. TUIfly war bereits im September 2021 erfolglos vor das EU-Gericht gezogen.

TUIfly muss laut EU-Gericht Beihilfen an Österreich zurückzahlen

Die EU-Kommission hatte 2016 festgestellt, dass bestimmte Dienstleistungs- und Marketingvereinbarungen zwischen dem Flughafenbetreiber und Ryanair, HLX - das sich 2007 mit Hapagfly zu TUIfly zusammengeschlossen hatte - und TUIfly diesen Fluggesellschaften einen ungerechtfertigten Vorteil verschafften. Dies sei nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Konkret musste Österreich von TUIfly ungerechtfertigte Beihilfen in Höhe von insgesamt 9,6 Mio. Euro sowie von Ryanair und ihren Tochtergesellschaften in Höhe von rund 1,1 Mio. Euro zurückfordern.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • EU-Gericht: TUIfly muss Beihilfen an Österreich zurückzahlen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen