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EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen Microsoft

Der weltgrößte Softwarekonzern Microsoft hat im Kampf gegen EU-Strafen eine schwere Schlappe erlitten: Das Luxemburger EU-Gericht bestätigte den Zwang zur Öffnung bestimmter Software in vollem Umfang.

Der Konzern konnte nicht nachweisen, dass ihm damit ein „schwerer und irreparabler Schaden“ entstehe, urteilte der Präsident des EU-Gerichts Erster Instanz, Bo Vesterdorf.

Microsoft wollte die Sanktionen auf Eis legen lassen. Während die EU-Kommission den Gerichts-Beschluss begrüßte, warnte Microsoft vor Nachteilen für die Verbraucher. Der Gerichts-Beschluss hat erhebliche Auswirkungen für die gesamte Branche.

Microsoft muss nun seinen Konkurrenten – wie von der EU-Kommission entschieden – bisher geheime Schnittstelleninformationen für Netzwerkrechner zur Verfügung stellen. Auch die Verpflichtung, für Computerhersteller eine Windows-Version ohne die Multimedia-Software Mediaplayer anzubieten, wurde vom Gericht bestätigt. Zu dem Kommissionsbeschluss vom März hatte auch ein Rekord-Bußgeld von 497 Mio. Euro gehört, das von Microsoft inzwischen beglichen wurde.

Laut Kommission kommt das Urteil den Verbrauchern zu Gute und kurbelt die Innovation in der Branche an. Microsoft kündigte heute an, die Auflagen sofort umzusetzen. Spätestens ab Februar stehe eine neue Windows-Version zur Verfügung.

Microsoft hatte bei dem zweithöchsten EU-Gericht eine einstweilige Anordnung auf Aussetzung beantragt. Das Unternehmen kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung gegen die Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen.

Microsoft warnte, der Zwang, eine vom Mediaplayer entkoppelte Windows-Version anbieten zu müssen, werde sowohl den Konsumenten als auch der Konkurrenz schaden. Die Entscheidung durchkreuze die technologische Integration, die das Rückgrat der Revolution in der Informationstechnik der vergangenen drei Jahrzehnte gebildet habe. Sie werde tausende Unternehmen treffen, die ihr Geschäft auf der Plattform des Betriebssystems Windows aufgebaut hätten.

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