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EU: Gemischter Schengenausschuss

Elf Staaten haben am Dienstag in Brüssel eine weitergehende Polizeikooperation beschlossen. Deutschland und Österreich haben daraufhin sofort mit dem Austausch von DNA-Daten begonnen.

Nachdem im Mai 2005 sieben EU-Staaten – Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Österreich und Spanien – mehr Zusammenarbeit ihrer Polizeidienste beschlossen hatten, folgte nun eine Vereinbarung zum Austausch von Informationen über DNA- Profile, Fingerabdrücke und Autokennzeichen.

Damit werde der elektronische Datenaustausch geregelt, sagte der deutsche Innenminister Wolfgang Schäuble. Das gehe in Sekundenschnelle. Seine österreichische Kollegin Liese Prokop sprach von einem „Meilenstein der Polizeizusammenarbeit“.

Gemäss Prokop gibt es derzeit in Österreich rund 12©000 unzugeordnete Datensätze. „Wir erwarten rund 100 Fälle, die sofort gelöst sind.“ Der Datenschutz sei bei dem Austausch gewährleistet, versicherte Prokop. Die Anfrage erfolge anonym, bei einem Treffer könne der Fall im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens weiter verfolgt werden. Deutschland will Übertragung in EU-Recht

Auch Finnland, Italien, Portugal und Slowenien wollen mitmachen. Alle elf Staaten stimmten am Dienstag in Brüssel einer Erklärung zu, wonach die Vereinbarungen in EU-Recht übertragen werden sollen. Dies sei ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Halbjahr, sagte Schäuble.

Die Schweiz werde das prüfen, sobald klar sei, inwiefern es schengenrelevantes Recht betreffe, sagte dazu Arnold Bolliger, Vizedirektor im Bundesamt für Polizei, am Dienstag in Brüssel.

Die im sogenannten Vertrag von Prüm vereinbarten technischen Lösungen und Standards erlauben Fahndern einen automatisierten Zugriff auf bestimmte nationale Datenbanken, die untereinander vernetzt sind.

Zudem sind gemeinsame Polizeieinsätze, grenzüberschreitendes Eingreifen zur Gefahrenabwehr und Hilfeleistung bei Grossereignissen und Katastrophen vorgesehen.

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