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EU-Gehaltsreform beschlossen

Die seit langem geforderte Gehalts- und Spesenreform für Europaabgeordnete ist endgültig beschlossen. Die EU-Außenminister haben am Montag der vom Parlament beschlossenen Reform formell zugestimmt.

Damit erhalten die EU-Parlamentarier ab 2009 ein einheitliches Bruttogehalt von 7.000 Euro zwölf Mal jährlich anstelle der bisher unterschiedlichen, national geregelten Gehälter.

Verbunden mit der Gehaltsreform ist auch die Verpflichtung zur punktgenauen Abrechnung der Reisekosten anstelle der bisherigen großzügigen pauschalen Vergütung. Die Reform tritt 2009 in Kraft. Bei den Gehältern bestehen Übergangsregelungen bis 2019, unter anderem wegen des deutlich niedrigeren Einkommensniveaus in den EU-Neumitgliedern. Bisher wurden alle EU-Abgeordneten gleich wie die nationalen Parlamentarier entlohnt, was zu großen Unterschieden führte.

Österreichs EU-Abgeordnete verdienen derzeit ebenso wie jeder Nationalrat 7.900 Euro monatlich, allerdings 14 mal im Jahr. Die Abgeordneten zahlen künftig eine niedrigere EU-Steuer in Höhe von etwa 25 Prozent, das Gehalt darf national zusätzlich besteuert werden. Sie haben weiters Anspruch auf eine Pension aus dem EU-Budget.

Die Abgeordneten haben künftig automatisch Anspruch auf eine Pension, die aus dem EU-Haushalt bezahlt wird und ab dem 63. Lebensjahr ausgezahlt werden kann. Die Abgeordneten erhalten zudem auch künftig rund 3.700 Euro pauschal für Bürokosten sowie ein Budget von rund 15.000 Euro zur Beschäftigung von Mitarbeitern. Diese Gehälter werden direkt von der Parlamentsverwaltung an die Assistenten der Abgeordneten ausgezahlt, um Missbrauch zu verhindern.

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