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EU entwickelt Kriterien für Sanktionen

Gegen ein Land, das die Grundwerte der Europäischen Union missachtet hat das EU-Parlament jetzt Kriterien für künftige Sanktionen ausgearbeitet.

Die Rechtsgrundlage dafür (Artikel 7 EU-Vertrag) war im Gefolge der Sanktionen der 14 EU-Staaten gegen Österreich nach der Bildung der ersten ÖVP-FPÖ-Regierung geschaffen worden. Der gestern, Dienstag, verabschiedete Bericht des EU-Parlaments ist allerdings rechtlich nicht bindend.

Nach Auffassung des EU-Parlaments werden die Grundwerte der EU schon dann missachtet, wenn ein Gesetz verabschiedet wird, das EU-Prinzipien widerspricht, erläuterte Voggenhuber im Gespräch mit der APA, und nicht erst, wenn das Gesetz reale Auswirkungen zeigt. Ein Bruch der Grundwerte der EU wären aber auch etwa die Duldung antisemitischer Aktionen oder die Aufwiegelung gegen eine Minderheit.

Selbst das Besitzen von Massenvernichtungswaffen oder das Anzetteln eines „Aggressionskrieges“ wären aus Sicht Voggenhubers Gründe für ein Einschreiten der EU, da das EU-Parlament Verletzungen des Völkerrechts als „eindeutige Gefahr“ und eindeutige Verletzung der wesentlichen Grundsätze der Union einstuft. Während die EU-Kommission eine permanente Kontrolle verdächtiger Staaten wolle, spreche sich das EU-Parlament für ein „Krisenverfahren“ im Ernstfall aus.

Auf ein kleines Erfolgserlebnis ist Voggenhuber in seinem Bericht besonders stolz: Erstmals wird ein Bericht des EU-Parlaments mit einem Zitat – von Cicero – beginnen. Das sei gegen die Beamten des EU-Parlaments, die auf dem Standpunkt standen, dies sei noch nie da gewesen, gar nicht so leicht durchzusetzen gewesen, sagt Voggenhuber. Die Abgeordneten des hohen Hauses hätten sich nicht daran gestoßen.

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