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EU-Einigung: Schutz vor „Verunreinigungen“

Schutzmaßnahmen gegen „gentechnische Verunreinigungen“ - etwa die Einrichtung von gentechnikfreien Zonen - dürften künftig in der EU erlaubt werden.

Die Mitgliedsstaaten sollen die Möglichkeit erhalten, „geeignete Maßnahmen zu setzen, um gentechnische Verunreinigungen in gentechnikfreien Produkten zu vermeiden“. Darauf haben sich EU-Parlament und EU-Rat geeinigt, sagte die zuständige Berichterstatterin im Europaparlament, Karin Scheele (S), am Donnerstag auf APA-Anfrage.

Nach dem Plan, so die deutsche Europaparlamentarierin Hiltrud Breyer (Grüne) vor Journalisten, können beim Anbau von gentechnisch veränderten Produkten (GMO) „Schutzzonen“ eingerichtet werden, um Verunreinigungen in der traditionellen Landwirtschaft durch Pollenflug oder Auskreuzung zu verhindern. Die entsprechende Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie solle bereits ab August dieses Jahres in Kraft treten.

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