Für Österreich bedeute dies zunächst, dass pro Jahr 26.000 Menschen in Problemlagen durch Beschäftigungsmaßnahmen unterstützt werden sollen. “Das ist schaffbar”, sagte Hundstorfer. Die EU-Staaten könnten selbst aus drei Indikatoren auswählen, wie sie in ihrem Land zu dem EU-Ziel betragen. Dies sind “Armutsgefährdung” und “materielle Deprivation” nach EU-Definition und die Zahl von Haushalten mit erwerbslosen Personen. “Armutsgefährdet” sind nach EU-Definition Personen, die pro Kopf weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung haben und damit unter der “Armutsgrenze” leben. In Österreich gelten nach dieser Definition 500.000 Menschen als armutsgefährdet.
Hundstorfer bezeichnete das EU-Ziel als “ambitioniert, aber machbar”. Auf Anregung von Deutschland und Frankreich sei beschlossen worden, im Jahr 2015 eine Evaluierung durch die EU-Kommission und den Rat zu machen. “Ich bin glücklich, dass es möglich war, einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Es hätte ein negatives Bild gemacht, hätte Europa keine Einigung zur Armutsbekämpfung erzielt”, sagte der Sozialminister. Dies wäre “eine Blamage” gewesen. Kritisch zum dem ursprünglichen Ansatz, nur die Zahl “armutsgefährdeter” Personen zu messen, hatten sich etwa Deutschland und die Niederlande geäußert. Österreich biete eine Reihe von Sozialleistungen an, die nur nach der Berechnung von Einkommen nicht berücksichtigt würden, begrüßte auch Hundstorfer die Verständigung auf zusätzliche Indikatoren.