AA

EU-Dienstleistungsrichtlinie - letzte Hürde

Nach dreijährigem Tauziehen soll die geplante Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen in der Europäischen Union am Mittwoch ihre letzte Hürde nehmen.

Das Europaparlament stimmt am Straßburg über einen Kompromissvorschlag ab, der sich im wesentlichen mit den Vorschlägen der EU-Regierungen deckt. Nach der erwarteten Zustimmung des Parlaments kann der Text noch vor Jahresende vom Rat abgesegnet werden. Die EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, ihn in nationales Recht umzusetzen. Die Neuregelung soll es Dienstleistern wie Heizungsmonteuren, Fliesenlegern oder Unternehmensberatern erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden. Dazu soll eine Reihe von bürokratischen Hindernissen abgebaut werden.

Das ursprünglich geplante und besonders heftig umstrittene Ursprungslandprinzip, demzufolge Dienstleister im wesentlichen den Gesetzen ihrer Heimatländer unterworfen werden sollten, wurde auf Druck des Europaparlaments aus der Vorlage gestrichen. Dem Kompromiss zufolge müssen sie vielmehr die Vorschriften des Landes einhalten, in dem sie ihre Dienste anbieten. Dies soll ein Sozial- und Lohndumping etwa von Anbietern aus Ost- oder Südeuropa in Ländern mit strengeren arbeitsrechtlichen Bestimmungen und höheren Löhnen verhindern. Im Gegenzug werden die EU-Staaten verpflichtet, ihre Märkte grundsätzlich Dienstleistern zu öffnen, die in einem anderen Mitgliedsland niedergelassen sind.

Die EU erhofft sich von dieser Richtlinie neuen Aufschwung für den Dienstleistungssektor. Einige besonders sensible Bereiche, etwa audiovisuelle Medien, Gesundheits- und Sozialdienste, der öffentliche Verkehr sowie Lotterien und Spielcasinos wurden aus dem Geltungsbereich der geplanten Richtlinie ausgenommen. Das gleiche gilt für Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare sowie für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“.

  • VIENNA.AT
  • Chronik
  • EU-Dienstleistungsrichtlinie - letzte Hürde
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen