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EU: Dienstleistungsrichtlinie beschlossen

Nach dreijährigem Tauziehen hat am Mittwoch das EU-Parlament in Straßburg die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit breiter Mehrheit angenommen. Die Parlamentarier stimmten einem Kompromissvorschlag zu.

Die formelle Annahmen der EU-Staaten in einem der kommenden Räte gilt als sicher.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umsetzen, sie wird frühestens 2010 in Kraft treten. Die Neuregelung soll es Dienstleistern wie Heizungsmonteuren, Fliesenlegern, Unternehmensberatern oder Friseuren erleichtern, im EU-Ausland tätig zu werden. Dazu soll eine Reihe von bürokratischen Hindernissen abgebaut werden. So werden künftig die Dienstleister im EU-Ausland nur noch eine zentrale Anlaufstelle aufsuchen müssen, die sowohl die notwendigen Bescheinigungen ausstellt als auch rechtliche Information gibt.

Im langwierigen Kompromissprozess wurde auf Betreiben des Parlaments das ursprünglich geplante Herkunftslandprinzip, nach dem die Dienstleister den Regelungen ihres eigenen Landes auch bei Tätigkeiten im Ausland unterworfen sind, herausgenommen. Dies soll Lohndumping und Unterwandern von Sozialgesetzgebung unterbinden.

Ausgenommen von der Richtlinie sind sensible Bereiche wie Gesundheits- und Sozialdienste, der öffentliche Verkehr, audiovisuelle Medien sowie Lotterien und Spielcasinos. Das gleiche gilt für Bankgeschäfte, Rechtsanwälte und Notare sowie für „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse“, wie Post, Wasserversorgung oder Müllabfuhr.

Der sozialdemokratische Fraktions-Vizepräsident und SPÖ-Europaabgeordnete Swoboda lobte den „guten Kompromiss“. Auch der Vizepräsident der EVP-Fraktion im Europaparlament, Karas, zeigte sich erfreut: Die Einigung sei nur durch einen Dialog mit den Sozialpartnern zu Stande gekommen.

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