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EU-Daten nicht an USA weitergeleitet

Das Justizministerium hat einen schwedischen Zeitungsbericht zurückgewiesen, wonach die EU den USA den Zugriff auf gespeicherte Daten über Telefongespräche, SMS und E-Mails zugesichert hätten.

„Das ist eine völlig missverständliche Darstellung“, erklärte der Legist Christian Pilnacek am Freitag gegenüber der APA auf Anfrage zu dem Artikel der in Malmö erscheinenden Tageszeitung „Sydsvenskan“ . Der Sprecher von Ministerin Karin Gastinger (B), Christoph Pöchinger, sprach von einem „falschen Bericht“.

Das Blatt bezog sich auf ein Treffen hochrangiger Beamter des österreichischen Ratsvorsitzes und der EU-Kommission mit einer US-Delegation geführt von der Sondergesandten des State Department, Elisabeth Verville. Pilnacek war nach eigenen Angaben bei Teilen der Beratungen am 2. und 3. März in Wien anwesend. Sie hätten zur Vorbereitung eines Treffen zwischen EU-Justizkommissar Franco Frattini und dem amerikanischen Justizminister Alberto Gonzales rund um mehrere internationale Konferenzen zum Thema innere Sicherheit Anfang dieses Monats in Wien gedient.

Im Protokoll der Ratspräsidentschaft des Beamtentreffens, das der APA vorliegt, heißt es: „Die US Seite deutete an, sie erwäge, sich an jeden (EU-)Mitgliedsstaat zu wenden, um sicherzustellen, dass ihr auf der Grundlage der vor kurzem angenommenen (EU-)Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gesammelte Daten zugänglich seien. Die Präsidentschaft und die Kommission entgegneten, dass diese Daten wie jede andere Daten auch auf der Basis von existierenden multilateralen Vereinbarungen (sowohl bilateralen als auch Vereinbarungen zwischen der EU und den USA) zugänglich seien.“

Pilnacek betonte, dass derartige von „Sydsvenskan“ genannte Daten wie bisher ausschließlich auf Grundlage von konkreten Rechtshilfeersuchen der USA weitergegeben würden. Dazu bestünden die im Protokoll erwähnten multilateralen Vereinbarungen. Darüber hinaus bedürfe es in jedem Fall einer richterlichen Verfügung, damit die Informationen frei gegeben würden. Von einer generellen Weitergabe von Telekommunikationsdaten aus Europa könne daher nicht die Rede sein.

Ohne sich auf die multilateralen Abkommen bzw. die Bedingung der Rechtshilfeersuchen zu beziehen hatte die schwedische Zeitung geschrieben, die US-Delegationsleiterin habe sich mit der angekündigten Kontaktaufnahme mit den einzelnen EU-Mitgliedern versichern wollen, dass die im Rahmen der EU-Richtlinie zur Telekom-Datenspeicherung gesammelten und gespeicherten Informationen auch US-Sicherheitsbehörden wie dem FBI zugänglich gemacht werden. Sowohl die österreichische Delegation als auch die EU-Kommission hätten dies zugesagt.

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