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EU-Ausschuss: Keine Verlängerung von Glyphosat-Einsatz

Laut dem EU-Ausschuss gibt es keine Verlängerung des Glyphosat-Einsatzes.
Laut dem EU-Ausschuss gibt es keine Verlängerung des Glyphosat-Einsatzes. ©APA/AFP/PHILIPPE HUGUEN (Symbolbild)
Der EU-Ausschuss hat der Verlängerung des Einsatzes des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat formal wiedersprochen.

Die Kommission kann aber auch in eigener Verantwortung über eine zeitweise Verlängerung entscheiden und hatte sich zuvor für eine kurzzeitige Verlängerung ausgesprochen.

Keine Verlängerung des Einsatzes von Glyphosat

Eine Neuzulassung wurde bereits von Chemiekonzernen beantragt, doch muss für diese noch eine Risikobewertung abgeschlossen werden. Sie wird erst für Mitte 2023 erwartet, denn während die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ihre Bewertung zum Pflanzenschutzmittel im Mai abgeben hatte und dabei die bestehende Einstufung von unverändert ließ, kam von der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch keine Einstufung, sie wurde auf den Juli 2023 verschoben. Die ECHA kam indes bereits zu dem Schluss, dass das Herbizid giftig für Wasserlebewesen aber nicht krebserzeugend sei.

Theissing-Matei äußerte sich dazu

Sebastian Theissing-Matei, Landwirtschaftsexperte bei Greenpeace in Österreich nannte es einen "Skandal, dass die Europäische Kommission Glyphosat trotz fehlender Risikobewertung mindestens ein weiteres Jahr zulassen will. Ein weiteres Jahr dürfte Glyphosat auf den Äckern versprüht werden. Auch 2023 würden wir somit Rückstände des wahrscheinlich krebserregenden Pflanzengifts in unserem Essen finden", hieß es. Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember in der EU zugelassen.

Nationalrat beschloss Teilverbot von Glyphosat

In Österreich beschloss der Nationalrat im Mai des Vorjahres einstimmig ein Teilverbot von Glyphosat. An sensiblen Orten wie Kinderspielplätzen, Parks sowie Einrichtungen der Altenbetreuung oder Gesundheitseinrichtungen darf es nicht mehr eingesetzt werden. Ebenso sind Haus- und Kleingartenbereich und private Verwendung betroffen. In der Landwirtschaft, in der es bei weitem am meisten zum Einsatz kommt, bleibt es aber weiter erlaubt.

(APA/Red)

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