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EU: Aussagen sollen künftig beweisbar sein

Begriffe wie "light", "fettarm" oder "vitaminreich" sollen künftig von der Werbung in allen EU-Ländern nur nach strengen Kriterien verwendet werden dürfen. Die Minister müssen über die Verordnung erst beraten.

Gesundheitsbezogene Angabe wie „stärkt die Abwehrkräfte“ müssen nach einer am Donnerstag vom EU-Parlament in erster Lesung angenommenen Verordnung wissenschaftlich nachweisbar sein. Die Abgeordneten sprachen sich aber gegen ein völliges Verbot von solchen Werbebotschaften aus.

Die Frage, ob bei Süßigkeiten, fetten Snacks oder sehr salzigen Produkten derartige Werbebotschaften überhaupt zulässig sein sollen, ist umstritten. Die EU-Kommission hatte bei solchen Produkten ein Verbot vorgeschlagen. Die Gesundheitsminister müssen über die Verordnung erst beraten. Bisher gelten in den EU-Staaten unterschiedliche Regelungen. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Erstellung von strengen Nährwertprofilen bei der Verwendung von entsprechenden Angaben wurden von den EU-Parlamentariern ebenfalls abgelehnt.

Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Scheele bedauerte die Entscheidung des EU-Parlaments. „Allerdings sind sich wenigstens die Mitgliedstaaten einig, bei diesen Produkten gesundheitsbezogene Aussagen künftig nicht mehr zuzulassen“, erklärte sie in einer Aussendung.

Eine zweite, von den Abgeordneten angenommene Verordnung über den Zusatz von Vitaminen, Mineralien und anderen Stoffen zu Lebensmittel sieht ebenfalls strengere Bestimmungen vor. Diese Stoffe dürften künftig nur dann zugesetzt werden, wenn sie der Körper auch tatsächlich verwerten kann. Die Höchstwerte müssten genauer und umfassender als bisher definiert werden, erklärte Scheele, die Berichterstatterin des EU-Parlaments in dieser Angelegenheit ist. Der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber warnte davor, noch andere Stoffe in die Verordnung einzubeziehen: „Es wäre verfehlt, wollten wir alle Bestimmungen für Mineralien und Vitamine zwanghaft auf diese anderen Stoffe anwenden. Wir müssen vielmehr untersuchen, welche Bestimmungen, die für Mineralien und Vitamine vorgesehen sind, auch für diese anderen Stoffe Sinn machen.“

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