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Essensgutscheine bis 8 Euro pro Tag Lohnsteuer-frei

Geschäftsessen sind bis Jahresende zu 75 Prozent absetzbar
Geschäftsessen sind bis Jahresende zu 75 Prozent absetzbar ©pixabay.com (Symbolbild)
Gutscheine für Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern freiwillig zur Verfügung stellen, sind ab 1. Juli bis zu einem Wert von 8 Euro pro Arbeitstag steuerfrei.

Bisher musste bis zu einem Wert von 4,40 pro Tag vom Arbeitnehmer keine Lohnsteuer bezahlt werden. Das ist Teil des Corona-Wirtepakets, mit dem die Gastronomie gestärkt werden soll.

Steuerbefreiung bei Gutscheinen für Lebensmittel erhöht

Bei Gutscheinen für Lebensmittel, die nicht sofort konsumiert werden, wurde die Steuerbefreiung von 1,10 auf 2 Euro erhöht. Für den Zuschuss zur Verpflegung fallen auch keine Lohnnebenkosten und keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Für Geschäftsessen gibt es eine befristete Regelung: Ab dem 1. Juli bis zum Jahresende sind für Unternehmen 75 statt 50 Prozent absetzbar.

Philipp Gerhartinger, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der Arbeiterkammer Wien, begrüßte die Regelung im "Ö1 Journal um acht" als eine betriebliche steuerfreie Sozialleistung. Für den Arbeitgeber ändere sich durch die Erhöhung des Freibetrages nichts, auch bisher habe er Essensgutscheine ohne Betragsgrenze absetzen können.

Gutscheine mit höheren Beträgen würden von den Unternehmen bereits nachgefragt, sagte Sodexo-Geschäftsführer Andreas Sticha im ORF-Radio. Sodexo ist Marktführer bei Essensgutscheinen.

In Österreich erhalten rund 300.000 Dienstnehmer Essens- und Lebensmittelgutscheine.

(APA/Red)

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