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Erweiterung der RH-Kompetenzen vor Sommer möglich

Derzeit darf der Rechnungshof 24 Gemeinden prüfen
Derzeit darf der Rechnungshof 24 Gemeinden prüfen ©APA (Pessenlehner)
Die Erweiterung der Prüfkompetenzen des Rechnungshofes könnte trotz anfänglicher Skepsis der Opposition doch noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Es gibt zwar noch keine Einigung mit der Opposition, deren Zustimmung für die Verfassungsmaterie notwendig ist, man sei aber "auf gutem Weg", hieß es auf APA-Anfrage von Seiten der Regierungsfraktionen.

Springender Punkt ist die im aktuellen Entwurf der Koalition vorgesehene Einschränkung der Kontrolle bei Gemeindeverbänden. Die Oppositionsparteien verlangen die Rücknahme dieser Passage, sonst stimmen sie nicht zu. Die letzte Möglichkeit, sich vor dem Sommer noch zu einigen, ist ein Fünfparteien-Gespräch am Freitag. Sollte dieses erfolgreich sein, könnte das Gesetz mit einem Sonder-Verfassungsausschuss noch vor dem Sommer durch das Parlament gebracht werden.

Derzeit darf der Rechnungshof nur 24 von insgesamt 2.359 Gemeinden prüfen. Nun soll die Grenze, ab der der RH prüfen darf, von 20.000 auf 10.000 Einwohner gesenkt werden, womit die Kontrollbehörde des Parlaments für insgesamt 71 Gemeinden zuständig wäre. Derzeit dürfen Gemeinde-Zusammenschlüsse, etwa im Bereich Altersheime, Schulen, Standesämter oder Abwasseranlagen, unabhängig von der Gemeindegröße vom Rechnungshof geprüft werden. Im rot-schwarzen Entwurf ist diese Bestimmung ebenfalls mit einer 10.000-Einwohner-Grenze versehen, diese Einschränkung wird wohl wieder gestrichen.

Harald Vilimsky von der FPÖ begrüßt zwar die Senkung der Prüfgrenze, kann sich aber auch eine generelle Anlassprüfung ohne Einschränkungen vorstellen. Der Grüne Kogler findet die Möglichkeit für Länder, Landesrechnungshöfe zweimal jährlich mit der Kontrolle einer größeren Gemeinde zu betrauen, problematisch. BZÖ-Chef Bucher will anstatt der Einwohner-, eine Budgetgrenze festlegen.

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