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Erste Plenarwoche 2019: Die Themen im Überblick

Im Zuge der ersten Plenarwoche 2019 werden hitzige Debatten erwartet.
Im Zuge der ersten Plenarwoche 2019 werden hitzige Debatten erwartet. ©APA/Georg Hochmuth
Bei der ersten Plenarwoche des heurigen Jahres werden kaum relevante Gesetzesbeschlüsse erwartet. Hitzige Debatten wird es vermutlich trotzdem geben.

Die erste Plenarwoche des heurigen Jahres bringt zwar kaum relevante Gesetzesbeschlüsse, sollte aber trotzdem für hitzige Debatten gut sein. Die SPÖ hat den Ärztemangel als neues Top-Thema auserkoren und widmet dem eine eigene Sondersitzung nächsten Dienstag. Dazu kommt ein von den NEOS avisierter Misstrauensantrag gegen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).

Eigentlich würde das Programm ja bloß eine Sitzung am Mittwoch vorsehen, bei der allenfalls der Pilotversuch für Rechtsabbiegen bei Rot auf merkenswertes Interesse der Bevölkerung stoßen würde. Doch die SPÖ macht von ihrem Recht Gebrauch, eine außertourliche Tagung einzuberufen, die am Dienstag in Szene geht und bei der man sich möglichen Problemen durch eine bevorstehende Pensionswelle bei Medizinern widmen will.

NEOS kündigen Initiative gegen Innenminister Kickl an

Die NEOS wollen ebenfalls nicht untätig bleiben und haben eine Initiative angekündigt, die Innenminister Kickl aus dem Amt hieven soll. Anlass sind dessen kritische Äußerungen die Menschenrechtskonvention betreffend sowie die Ansage, dass das Recht der Politik zu folgen habe. Erfolgreich wird der angekündigte Misstrauensantrag trotz Unterstützung der anderen Oppositionsparteien kaum sein, da die ÖVP ungeachtet der Distanzierung von Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) die Koalition mit Sicherheit nur angesichts des aktuellen Aufregers nicht aufs Spiel setzen wird.

Lieber spricht die Volkspartei ohnehin über Gaben an das Volk. “Entlastung für Österreich” lautet der Titel für die “Aktuelle Stunde” am Mittwoch, den sich die ÖVP ausgedacht hat und der wohl den bereits eingeleiteten und noch geplanten Steuererleichterungen breiten Raum zur Debatte bietet.

Die NEOS wiederum haben das Privileg, im Europa-Wahlkampf vorzulegen und das Thema für die “Aktuelle Europastunde” vorzugeben. Recht hochtrabend wird da von der Möglichkeit, angesichts des Brexit “Europa neu zu gründen”, gesprochen. Spitzenkandidatin Claudia Gamon hat da ebenso Gelegenheit zu einem prominenten Auftritt wie die Rivalen der Konkurrenz wie EU-Mandatar Othmar Karas, SPÖ-Klubvize Andreas Schieder oder mit FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky ein weiterer Europaparlamentarier.

22 Rechnungshof-Berichte werden behandelt

Zeitlich den größten Raum der Mittwoch-Sitzung einnehmen werden gleich 22 Rechnungshof-Berichte. Das dabei behandelte Themen-Spektrum ist weit. Es reicht von der 24-Stunden-Betreuung über die Familienbeihilfe bis hin zum Wein-Marketing. Eine gewisse meteorologische Aktualität hat ein an sich älterer Bericht der Prüfer, wonach die Bundesforste zu wenig in die Pflege des Schutzwaldes investieren.

Ein von der Regierung zwar angekündigtes, aber bisher nicht zur Umsetzung gebrachtes Thema wird von der SPÖ auf die Tagesordnung geholt. Dabei geht es um einen Gesetzesantrag, wonach Verfolgte der NS-Diktatur, die das Land verlassen haben, und deren Nachfahren einen Anspruch auf die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Ein entsprechender Antrag der Sozialdemokraten wird in so genannter “Erster Lesung” debattiert und im Anschluss an den zuständigen Ausschuss verwiesen.

Die Plenarwoche im Detail

Rechtsabbiegen bei Rot ist der publikumswirksamste Beschluss des Nationalrats in seiner ersten Plenarwoche 2019. Ansonsten werden jede Menge Rechnungshof-Berichte durchgekaut und wird eine Korrektur am Ökostromgesetz vollzogen. Debattiert wird regulär am Mittwoch, tags davor tritt der Nationalrat eher kurz auf Antrag der SPÖ zu einer Sondersitzung zum Thema Ärztemangel zusammen.

1. AKTUELLE STUNDE

Das Thema der “Aktuellen Stunde” hat die ÖVP ausgewählt und sich “Entlastung für Österreich” ausgesucht.

2. AKTUELLE EUROPASTUNDE

Für die “Aktuelle Europastunde” geben die NEOS das Thema vor, das da lautet: “Nach dem Brexit-Debakel: Jetzt ist die Chance, Europa neu zu gründen!”

3. RECHTSABBIEGEN

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung ermöglicht Pilotversuche zum Thema Rechtsabbiegen bei Rot. Bei der Verwendung von fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug auf Gehsteigen und Gehwegen entfällt künftig für Kinder über acht Jahren die Beaufsichtigungspflicht durch eine mindestens 16-jährige Person, bleibt aber bestehen, wenn solche Fahrzeuge elektrisch betrieben werden.

4. AUTO

Eine Novelle zum Kraftfahrgesetz soll dem Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen einen Riegel vorschieben. Die Ausstellung von Duplikaten von Fahrzeug-Genehmigungsdokumenten soll erst nach einer zwingenden Abfrage bei einer dafür vorgesehenen Datenbank möglich sein. Außerdem werden Änderungen von Fahrzeugen, die eine Verschlechterung des Emissionsverhaltens zur Folge haben, ausdrücklich für unzulässig erklärt. Abschalteinrichtungen oder Gegenstände zum Deaktivieren oder Manipulieren von emissionsmindernden Einrichtungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Verboten wird auch das Anbieten oder Bewerben der Durchführung solcher Änderungen und von nicht genehmigungsfähigem Chip-Tuning.

5. KRAFTFAHRLINIEN

Ziel einer Änderung des Kraftfahrliniengesetzes ist es, die Beurkundung von Bescheiden für nationale Kraftfahrlinienverkehre zu vereinfachen. Erleichtert werden soll auch das Haltestellenverfahren, da bisher nach jedem Wechsel eines Betreibers einer Kraftfahrlinie ein solches Verfahren erneut durchzuführen ist.

6. BRENNER

Mit einem ÖVP-FPÖ-Entschließungsantrag wird der Verkehrsminister ersucht, mit dem bayerischen Ministerpräsidenten in konstruktive Gespräche zu treten, damit der Bau des Nordzulaufs für den “Brenner-Basistunnel” sichergestellt wird.”

7. VKI

Ein Entschließungsantrag der Koalition bittet die Sozialministerin, in einem Plan die Ziele und Grundlagen für eine Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) entsprechend dem Regierungsprogramm vorzulegen.

8. KRAFT-WÄRME-KOPPELUNG

Eine Ökostrom-Novelle hat zum Ziel, den Fortbestand von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen auf Basis von Biomasse sicherzustellen. Konkret soll die neue Regelung Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausläuft. Wie der Beschluss letztlich aussieht, stand bis zuletzt noch nicht fest, da die Koalition noch um Stimmen für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mit der Opposition verhandelt.

9. PETITIONEN

Ein breites Themenspektrum deckt der Sammelbericht zu Petitionen und Bürgerinitiativen ab. So wird etwa für Graz gefordert, die Straßenbahnen aus dem Eisenbahngesetz herauszunehmen und eigene Regelungen zu finden. Aber auch bundesweit relevante Themen werden behandelt wie eine Bürgerinitiative zur Kürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich. Die Bundesregierung wird auch aufgefordert, ehest möglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, um die Möglichkeit, Integrationsklassen an Sonderschulen zu führen, in das Regelschulwesen zu überführen. Angestrebt wird ferner eine Gesetzesänderung im Hinblick auf Organtourismus, um den Organhandel mit China zu unterbinden.

10. RH-Bericht – 24-STUNDEN-BETREUUNG

Die ersten zwei von 22 zum Aufruf kommenden Rechnungshof-Berichten drehen sich um 24-Stunden-Betreuung und AMS. Ein im Vorjahr publizierter Report zur Pflege daheim empfiehlt, das bestehende Qualitätssicherungssystem bei der 24-Stunden-Betreuung auszuweiten und – unabhängig von der Qualifikation der Betreuungskraft – Hausbesuche durch diplomierte Fachkräfte durchzuführen. Darüber hinaus stellten die Prüfer Mängel bei der Ausbildung und den Sprachkenntnissen der Betreuungskräfte fest. Weitere Problemfelder sind laut Rechnungshof die intransparente Preisgestaltung der Vermittlungskosten bzw. Kosten für die Betreuungskräfte, die Nichterbringung von zugesagten Leistungen, ein häufiger Wechsel von Betreuungskräften, Knebelungsverträge und unzulässige Regelungen bei der Kündigung des Vertrags.

Eine in den Jahren 2015 und 2016 vom Rechnungshof durchgeführte Prüfung beim Arbeitsmarktservice hatte eine abnehmende Effektivität der Maßnahmen kritisiert. Empfohlen wurde besseres Controlling, Leistungsüberprüfung und Steuerung sowie eine neue Struktur.

11. RH-Berichte- GESUNDHEIT

Zusammengefasst werden mehrere Berichte aus dem Bereich Gesundheit.

Die wichtigsten davon:

Die Qualitätssicherung bei niedergelassenen Medizinern missfällt dem Rechnungshof. Bemängelt wird in einem Bericht etwa, dass Patienten keine Möglichkeit haben, sich anhand bundesweit einheitlicher Kriterien über die Behandlungsqualität zu informieren. Auch dass die Wahrscheinlichkeit für Mediziner, überprüft zu werden, eher gering ist, wird als Makel gesehen. Ohnehin wird diese Überprüfung von einer Tochterfirma der Ärztekammer durchgeführt und ist daher seit vielen Jahren umstritten.

Hohe Kosten der Zahnmedizin stellen die Prüfer in einem weiteren Rechnungshof-Bericht fest. Mehr als die Hälfte der Leistungen im Land muss aus eigener Tasche bezahlt werden, insgesamt fast eine Mrd. Euro. Nicht eingerechnet ist hier, was ohne Rechnung beglichen wurde oder ins benachbarte Ausland floss.

Ein weiterer Bericht bemängelt, dass die Wartezeiten auf strahlentherapeutische Behandlungen in Niederösterreich zu lange sind. Die Vorgaben des Strukturplans Gesundheit werden demnach bei weitem nicht eingehalten.

12. RH-Berichte – FINANZEN

Aufsehen hat ein Rechnungshofbericht zur Familienbeihilfe ausgelöst. Die Zahl der im Ausland lebenden Kinder, für die Österreich Familienbeihilfe bezahlt, hat sich nämlich in den vergangenen 15 Jahren fast verhundertfacht. 2002 wurde für 1.500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe bezogen, 2016 waren es schon 130.000. Missbrauch könnte dabei durch strengere Kontrollen unterbunden werden, die der RH in seinem Bericht vermisst. Es werde in Standardfällen bis zum 18. Geburtstag des Kindes nicht kontrolliert, ob die Ansprüche weiterhin bestehen. Damit war es möglich, dass die Finanzämter Familienbeihilfen ungerechtfertigt für einen langen Zeitraum ausbezahlen.

Ein vernichtendes Zeugnis stellt der Rechnungshof dem Bund in Sachen Fonds und Stiftungen aus. Agiert werde “konzeptlos”, die Errichtung von Fonds bzw. Stiftungen sei oft eine politische Entscheidung gewesen, ohne Kosten und Nutzen abzuwägen. Weiters fehlen dem RH bei Neugründungen realistische Vorstellungen über die künftige Finanzierung der Einrichtungen. Auch mangelnde Transparenz wird kritisiert.

Das Finanzministerium hat laut Rechnungshof jahrelang bessere Kontrollen zu “Cum-Ex”-Geschäften – Steuertricksereien mit ungerechtfertigten Rückerstattungen von Kapitalertragssteuern auf Dividenden – verabsäumt, bei denen womöglich zu Unrecht Steuerrückzahlungen kassiert wurden. Die seit spätestens 2007 als unzureichend erkannte Personalausstattung des zuständigen Finanzamts sei über Jahre hinweg nicht verbessert worden, Lösungsvorschläge seien nicht umgesetzt worden. Festgestellt wurde, dass bei den “Cum-Ex-Geschäften” für die Republik Österreich tatsächlich ein Schaden entstanden war. Am Beispiel einer ausgewählten heimischen Aktiengesellschaft habe dieser für das Dividendenausschüttungsjahr 2012 zumindest 1,78 Mio. Euro betragen. Anhand von Vergleichsrechnungen zu zwei heimischen Aktiengesellschaften stellte der RH nach eigenen Angaben außerdem fest, dass von 2010 bis 2012 ein weiterer Schaden in Höhe von 5,92 Mio. Euro entstanden sein soll.

Zufrieden war der Rechnungshof mit einer Rückholaktion eines Großteils der österreichischen Goldbestände. Die vom RH empfohlene Evaluierung der Gründe, warum das Asset Management hinter den Vorgaben zurücklag, war hingegen für die Prüfer mangelhaft. Das Asset Management ist für die Veranlagung der Pensionsreserve der Nationalbank und des Jubiläumsfonds verantwortlich und lag laut RH in elf von 21 Segmenten hinter den Vorgaben zurück. Allerdings habe die Nationalbank auf die negative Entwicklung reagiert und einen Teil der betroffenen Veranlagungssegmente verkauft bzw. Mandate gekündigt und das Vergabesystem angepasst

Ein Bericht über Finanzzuweisungen hatte die Zuweisungen zum Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Ausstattung der Gemeinden in den Ländern Salzburg, Steiermark und Tirol zum Inhalt. Der Rechnungshof beanstandete die Regelungen als zu komplex und fehleranfällig und empfahl eine grundsätzliche Neuausrichtung und Vereinfachung des Finanzkraftausgleichs sowie mehr Transparenz.

Was die Qualitätssicherung der Gemeindehaushaltsdaten betrifft, mahnte der Rechnungshof in einem Bericht einheitliche Vorgaben ein und unterstrich die Notwendigkeit einer Verbesserung der durchgeführten Prüfungen und der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung.

13. RH-Bericht – SCHUTZWALD

Wien. Die Bundesforste haben nach Ansicht des Rechnungshofes zwischen 2010 und 2014 relativ wenig in die Pflege des Schutzwaldes investiert, der vor Naturgefahren schützen soll. Rund 93 Prozent der Waldpflege-Aufwendungen steckten die Bundesforste in die im Ertrag stehenden Wirtschaftswaldflächen.

14. RH-Bericht – REGIONALE ENTWICKLUNG

Ein Rechnungshofbericht zur Förder- und Auftragsvergabe von Clustern und Netzwerken im Rahmen des österreichischen Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020 brachte Mängel bezüglich Transparenz und fehlender messbarer Zielwerte zu Tage. Ziel der Überprüfung war die Beurteilung der Organisation, der Verfahren zur Förderabwicklung sowie die Auftragsvergabe anhand ausgewählter Projekte.

15. RH-Berichte – LANDWIRTSCHAFTSMINISTERIUM

Der Rechnungshof hat die Reorganisation des Bundesamts für Wasserwirtschaft inklusive der 2016 erfolgten Übersiedlung der Direktion von Wien nach Scharfling am Mondsee kritisch betrachtet. Weder die geplanten Einsparungen von Personal- und Standortkosten noch die veranschlagten Investitionskosten seien nachvollziehbar und plausibel. Die Verlegung der Direktion habe zwar eine Reduzierung der Standorte mit sich gebracht, sei aber mit einer deutlichen Erhöhung der laufenden Kosten verbunden gewesen. Die Miet- und Betriebskosten hätten sich verfünffacht, stellte der RH fest.

Ein Rechnungshofbericht zur Umsetzung der Gleichstellungsziele im Rahmen der Wirkungsorientierung im Bundeskanzleramt, dem Landwirtschafts- und dem Infrastrukturministerium offenbart grundsätzliche Schwächen bei der wirkungsorientierten Steuerung und tritt für aussagekräftige Kennzahlen ein.

Tadel gab es auch in Sachen Weinmarketing. Laut Rechnungshof wurde es verabsäumt, die komplexen Bestimmungen über die Förderung der Weinwirtschaft aus Bundes- und Landesmitteln zu vereinfachen. Nicht umgesetzt wurde auch die Empfehlung, für die Verwendung der Fördermittel des Bundes künftig Ziele festzulegen.

16. Erste Lesung – STAATSBÜRGERSCHAFT

Ein Gesetzesantrag der SPÖ schlägt vor, dass jene Personen, die Österreich vor Kriegsende verlassen haben, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten oder erlitten haben oder weil sie wegen eines Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt waren oder solche zu befürchten hatten, die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten sollen. Gleiches soll für ihre Nachkommen bis zur Urenkel-Generation gelten.

(APA/Red)

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