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Ernst August bleibt vorbestraft

Prinz Ernst August von Hannover bleibt wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft. Er hatte in Kenia einen Hotelier krankenhausreif geprügelt.

Wie sein Rechtsanwalt Wolfgang Euler am Mittwoch in Frankfurt am Main mitteilte, lehnte das Landgericht Hildesheim den Antrag des Prinzen auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Gegen diese Entscheidung will der Anwalt nun Rechtsmittel einlegen.

Ernst August war im November 2004 vom Landgericht Hannover zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden, weil er in Kenia einen deutschen Hotelier krankenhausreif geprügelt hatte. Dieses Urteil wurde im Juni 2005 rechtskräftig, als der damalige Anwalt des Prinzen die Revision gegen die Entscheidung zurücknahm. Im Januar 2006 beantragte dann Euler die nun abgelehnte Wiederaufnahme des Verfahrens. Dagegen will der Anwalt nun vorgehen. Zugleich kündigte er Strafanzeige gegen den Hotelier und weitere Zeugen wegen Falschaussage an.

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