Erneut Klage im Schlagabtausch zwischen Seiersberg GmbH und Spar

Der Zeitung zufolge klagt Spar wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, konkret geht es um “gehörige Rechnungslegung”. Laut Spar soll die Seiersberg GmbH zumindest in der Vergangenheit ihrer Redepflicht nicht ausreichend nachgekommen sein. “Diese Bestimmung sieht vor, dass eine Gesellschaft, die ein negatives Eigenkapital aufweist, erläutern muss, warum sie dessen ungeachtet nicht insolvenzrechtlich überschuldet ist”, wird Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zitiert. “Die anhaltenden Klagen der Betreiber der Shoppingcity Seiersberg haben uns veranlasst, Nachschau in deren Bilanz zu halten”, so Berkmann weiter.
“Billige Retourkutsche”
Bei der Seiersberg GmbH spricht man von einer “billigen Retourkutsche für die Bilanzklage von Seiersberg gegen Spar”, sagte Peter Zöchbauer, Anwalt der Betreiber des Seiersberger Einkaufszentrums. Die vorgelegte Bilanz der Steirer sei völlig richtig, das würden Bilanzprüfer und Gutachter bestätigen. Erster Verhandlungstermin ist am 10. Dezember 2014 am Landesgericht Wiener Neustadt.
Seit Jahren Streit zwischen Spar und Seiersberg
Die Shoppingcenter Seiersberg GmbH und Spar liefern sich seit Jahren eine Reihe juristischer Auseinandersetzungen. Zuletzt fand am 10. November in Salzburg die vorbereitende Tagsatzung in einem von der Seiersberg GmbH angestrengtem Prozess statt. Die Steirer werfen ihrem Kontrahenten vor, dass ein von der Spar AG im August 2013 aufgelegter Kapitalmarktprospekt zur “Spar-Anleihe” “unwahr und irreführend unvollständig” sei. Spar hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
In der Vergangenheit stritten sich die beiden Unternehmen laut “WirtschaftsBlatt” auch um Verletzungen des UVP-Gesetzes und von Raumordnungsbestimmungen und um angebliches Erschleichen von Bewilligungen. Zuletzt konnte die Seiersberg GmbH einen Prozess wegen des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs für sich entscheiden. Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 24. Juni 2014 die außerordentliche Revision von Spar zurückgewiesen. Das Urteil, wonach die Spar Holding AG ihren Konzernabschluss 2011 offenlegen muss, ist rechtskräftig.
(APA)