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Ermittlungen zu Fluchthilfe von Seisenbacher eingestellt

Seisenbacher wollte in der Ukraine vor der Justiz fliehen.
Seisenbacher wollte in der Ukraine vor der Justiz fliehen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein heimischer Judo-Funktionär, der Ex-Judoka Peter Seisenbacher bei der Flucht geholfen haben soll, wurde entlastet. Die Ermittlungen wurden eingestellt.
OLG reduziert Haftstrafe um zwei Monate

Die Ermittlungen gegen einen heimischen Judo-Funktionär, dem vorgeworfen worden war, sich für den mittlerweile wegen sexuellen Missbrauchs Unmündiger verurteilten Ex-Judoka Peter Seisenbacher als Fluchthelfer betätigt zu haben, sind eingestellt worden. Das bestätigte der Verteidiger des Mannes, Florian Wiegele, am Mittwoch der APA.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte nach dem gescheiterten Fluchtversuch des zweifachen Olympiasiegers Seisenbacher aus der Ukraine wegen Begünstigung ermittelt. Im Fokus der Strafverfolgungsbehörde stand der heimische Judo-Funktionär.

Seisenbacher setzte sich in die Ukraine ab

Seisenbacher hatte sich vor rund drei Jahren in die Ukraine abgesetzt, um sich seinem für Mitte Dezember 2016 im Wiener Landesgericht angesetzten Prozess wegen Kindesmissbrauchs und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zu entziehen. Als Seisenbacher befürchten musste, von Kiew an die Wiener Justiz ausgeliefert zu werden, nachdem die Ukraine im heurigen Frühjahr ein Zusatzprotokoll des Europäischen Auslieferungsübereinkommens unterzeichnet hatte, versuchte er mit einem verfälschten Pass die polnisch-ukrainische Grenze zu überwinden. Dabei wurde er festgenommen.

Der Pass, dessen sich Seisenbacher bediente - er selbst hat kein gültiges Reisedokument mehr, nach seiner Flucht war es von der Republik Österreich für ungültig erklärt worden -, war auf den heimischen Judo-Funktionär ausgestellt. Wie Seisenbacher in den Besitz des fremden Passes gelangt war, war zunächst unklar. Die Staatsanwaltschaft fand aber keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Funktionärs und stellte das Verfahren ein.

Seisenbacher im Dezember 2019 ausgeliefert

Seisenbacher war im Dezember des Vorjahres nach seiner Auslieferung im September im Wiener Landesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses schuldig erkannt und zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch war vom Obersten Gerichtshof (OGH) im April bestätigt worden. Erst in der vergangenen Woche reduzierte das Oberlandesgericht (OLG) die Haftstrafe Seisenbachers um zwei Monate auf vier Jahre und zehn Monate.

(APA/red)

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