Ermittlungen nach Tod eines Psychiatriepatienten in Tirol eingeleitet
Der Mann war nach einer Reanimation mehrere Tage hirntot, ehe die lebenserhaltenden Maßnahmen beendet wurden, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" am Montag. Zu dem Vorfall kam es laut Bericht am 23. Februar.
Die Ermittlungen laufen derzeit gegen Unbekannt, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber der Zeitung bestätigte. Es gelte insbesondere zu klären, "welche Umstände dafür gesorgt haben, dass der Mann starb, und ob das mehrfache Fixieren dabei eine Rolle gespielt haben könnte", sagte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr.
Patient litt wohl unter Schizophrenie
Nach Angaben der "Tiroler Tageszeitung" litt der Patient an Schizophrenie. Aufgrund mehrerer psychotischer Schübe hätten Ärzte und Pflegepersonal entschieden, ihn wiederholt mit Gurten zu fixieren und Beruhigungsmittel zu verabreichen. Während einer dieser Fixierungen kam es zu dem medizinischen Notfall.
Klinik äußert sich nicht zu Details
Die Tirol Kliniken wollten sich mit Verweis auf das laufende Verfahren gegenüber der APA nicht zu den konkreten Abläufen äußern. Kliniksprecher Johannes Schwamberger betonte jedoch, die Betroffenheit unter den involvierten Teams sei "überaus groß". Man unterstütze daher die "auf vielen Ebenen laufende Aufarbeitung voll und ganz".
Volksanwaltschaft erinnert an strenge Regeln
Unabhängig vom konkreten Fall wies die Volksanwaltschaft am Montag auf die gesetzlichen Vorgaben für freiheitsbeschränkende Maßnahmen hin. Fixierungen mittels Gurten oder Medikamenten seien nur zulässig, wenn eine gravierende Gefahr drohe – etwa für das Leben oder die Gesundheit der betroffenen Person oder anderer –, erklärte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) in einer Aussendung. Personalmangel dürfe dabei keinesfalls eine Rechtfertigung darstellen.
Kritik an Fixierungspraxis
Zudem müsse jede Fixierung ärztlich genehmigt, auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und nach Abklingen der akuten Situation sofort beendet werden. Unrechtmäßig durchgeführte Fixierungen könnten als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gewertet werden.
Die Volksanwaltschaft stellte bei unangekündigten Kontrollen in psychiatrischen Einrichtungen wiederholt fest, dass die räumlichen Bedingungen für solche Maßnahmen häufig nicht den menschenrechtlichen Standards entsprechen.
(VOL.AT)