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Ermittlungen gegen Unbekannt nach tödlichem Pyro-Unfall in NÖ

Nach dem Tod eines 23-Jährigen in der Silvesternacht wird gegen unbekannte Täter ermittelt.
Nach dem Tod eines 23-Jährigen in der Silvesternacht wird gegen unbekannte Täter ermittelt. ©APA/DOKU-NOE.AT
Ein 23-Jähriger war zu Silvester nach der Zündung einer Kugelbombe gestorben. Im Raum steht der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, die Ermittlungen gegen unbekannte Täter laufen.
Keine Fehlzündung bei Kugelbombe
23-Jähriger starb bei Explosion

Nach einem tödlichen Pyrotechnik-Unfall in der Silvesternacht in Klausen-Leopoldsdorf (Bezirk Baden) hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter eingeleitet.

Ermittlungensverfahren: Verdacht auf grob fahrlässige Tötung

Im Raum steht der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung, bestätigte Behördensprecher Erich Habitzl am Donnerstag auf Anfrage einen Bericht des "Kurier". Ein 23-Jähriger war zu Silvester nach der Zündung einer Kugelbombe gestorben.

Laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis erlitt der junge Mann aus dem Bezirk Baden ein offenes Schädel-Hirn-Trauma. Zu den laufenden Ermittlungen sagte Habitzl, dass noch nicht alle Zeugen vernommen worden seien. Außerdem ausständig sei ein erster umfangreicher Bericht der Polizei.

Kugelbombe dürfte unmittelbar nach Zündung explodiert sein

Bisherige Einvernahmen ergaben, dass der verwendete Feuerwerkskörper unmittelbar nach der Zündung explodiert sein dürfte. Ein 21-Jähriger wurde dabei schwer verletzt, eine 19-Jährige sowie ein 25-Jähriger erlitten leichte Blessuren. Das Trio hatte sich gemeinsam mit dem späteren Todesopfer in direkter Nähe zum Pyrogegenstand aufgehalten, um den vorherrschenden Wind abzuschirmen. Anwesend waren auch noch mehrere weitere Personen. Die Zusammenkunft auf einer Wiese war als Silvesterfeier geplant gewesen.

Bei der gezündeten Kugelbombe handelt es sich laut Exekutive um einen Feuerwerkskörper der Kategorie F4. Von Pyro-Gegenständen dieser Klasse geht per Definition große Gefahr aus. Vorgesehen ist die Verwendung nur von Personen ab 18 Jahren mit Fachkenntnis. Einen entsprechenden Nachweis besitzt allerdings keiner der in Klausen-Leopoldsdorf Beteiligten. Der Gegenstand wurde vom 23-Jährigen gemeinsam mit weiteren Personen in Tschechien gekauft und illegal nach Österreich gebracht.

(APA/Red)

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