Ermittlungen gegen Journalist Miklautz eingestellt

Die OStA habe im Einvernehmen mit dem Justizministerium eine entsprechende Weisung erteilt: Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht "war nicht anzunehmen", hieß es in der Aussendung.
Miklautz-Handy sichergestellt
Miklautz war wegen seiner Recherchen rund um Gehälter und üppige Überstundenzahlungen im Klagenfurter Rathaus in den Fokus der Staatsanwaltschaft gerückt. Ihm wurde ein Beitrag zur Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen, sein Handy und sein Laptop waren sichergestellt worden. Die sichergestellten Datenträger seien nun "umgehend auszufolgen", hieß es dazu von der OStA.
Die OStA habe am Mittwoch die Medienberichte über die Causa verfolgt und "umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet" sowie die Staatsanwaltschaft Klagenfurt um "Berichterstattung unter Aktenvorlage" ersucht. Nach Prüfung des Berichts und der Akten wurde dann die Weisung erteilt, "das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt eingeleitete Verfahren gegen Franz Miklautz wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses als Bestimmungs- oder Beitragstäter einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen". Und weiter: "Ein Ermittlungen rechtfertigender Verdacht der Bestimmung oder Bestärkung der der Verletzung des Amtsgeheimnisses Verdächtigen war nicht anzunehmen."
Zur Begründung hieß es, die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses "unterliegt nicht dem Strafgesetz". Das Verfahren gegen die "der Offenbarung verdächtigen unmittelbaren Täter", also jene zwei Personen, die dem Journalisten Akten zugespielt haben sollen, sei weiterhin anhängig.
OStA äußerte sich zum Thema Redaktionsgeheimnis
Und auch zum Thema Redaktionsgeheimnis äußerte sich die Oberstaatsanwaltschaft: Dieses sei durch die Strafprozessordnung geschützt und "darf durch Sicherstellungen nicht umgangen werden, es sei denn, der betreffende Medienmitarbeiter ist selbst dringend der Tat verdächtig". Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt "wurde insofern in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen sensibilisiert".
"Die Pressefreiheit ist ein unumstößliches Grundprinzip unserer Demokratie", unterstrich auch Justizministerin Alma Zadić (Grüne): "Dazu gehört selbstverständlich auch der Schutz von journalistischen Quellen und des Redaktionsgeheimnisses - gerade auch in Ermittlungsverfahren." Deshalb habe man "rasch und entschieden gehandelt" und die OStA Graz im Einvernehmen mit dem Justizministerium die entsprechende Weisung erteilt. Eine Auswertung der sichergestellten Datenträger finde bis zur Übergabe an Franz Miklautz selbstverständlich nicht statt. "Die OStA Graz hat gemeinsam mit dem Ministerium in diesem Fall umsichtig und rasch ihre Fachaufsicht ausgeübt und die erforderlichen Handlungen gesetzt, um die rechtlichen Fehler in dieser Causa zu korrigieren", lobte die Justizministerin die Grazer Oberstaatsanwaltschaft.
Miklautz "unzähligen Personen unendlich dankbar"
Verständliche Freude herrschte angesichts der guten Nachrichten bei Franz Miklautz, der sich via Twitter zu Wort meldete: "Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt. Am Montag dachte ich: Scheiß auf den Journalismus. Heute denke ich: Never give up! Jetzt erst recht. Ich bin unzähligen Personen unendlich dankbar."
ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadtler begrüßte in einer Aussendung die Verfahrenseinstellung. "Dies entbindet das Justizministerium aber nicht davon, den Fall restlos aufzuarbeiten", meinte sie: "Es ist insbesondere zu klären, warum hier die Fachaufsicht versagt hat und nicht schon vor der Beschlagnahmung der elektronischen Geräte des Journalisten eingeschaltet wurde. Außerdem zeigt es einmal mehr, dass die Sicherstellung von Datenträgern, wie Handys, zukünftig einer richterlichen Genehmigung unterliegen muss." Darüber hinaus sah sich Edtstadler durch die Causa darin bestärkt, dass die Weisungsspitze eine Person bleiben müsse, die der politischen Verantwortlichkeit durch das Parlament unterliege - eine Position, die von den damit befassten Rechtsexperten und auch vom grünen Koalitionspartner nicht geteilt wird.
Tanner nahm Zadić in die Pflicht
Am Vormittag, also noch vor der Bekanntgabe der Verfahrenseinstellung, hatte auch Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) Zadić in die Pflicht genommen. Es sei die Verantwortung der Justizministerin, "die Pressefreiheit und die sorgfältige Arbeit des Journalismus zu schützen". Journalistinnen und Journalisten müssten hierzulande "frei und ohne Angst vor Verfolgung" arbeiten können. "Während Teichtmeister (Ex-Burgschauspieler Florian, dem der Besitz Zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchdarstellungen vorgeworfen wird, Anm.) sich frei bewegt, wird einem Journalisten das Handy abgenommen, das ist nicht mehr nachvollziehbar", hatte Tanner kritisiert.
(APA/Red)