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Ermäßigtes Semesterticket der Wiener Linien diskriminiert Studenten aus der EU

Nicht-österreichisches Studenten können kein ermäßigtes Semesterticket kaufen.
Nicht-österreichisches Studenten können kein ermäßigtes Semesterticket kaufen. ©Wiener Linien/ Jan Gott
Eine Fahrpreisermäßigung für österreichische Studenten mit Familienbeihilfe wie es sie beim Kauf des Semestertickets der Wiener Linien gab, widerspricht den Freizügigkeitsprinzipien der EU. Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt und der Europäische Gerichtshof hat nun ein Urteil veröffentlicht. Neben Wien sind auch andere österreichische Städte betroffen.
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Die nur österreichischen Studenten gewährte Fahrpreisermäßigung im öffentlichen Nahverkehr ist nach einem Urteil des EuGH eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit. Österreich verstoße damit gegen das Recht von EU-Bürgern und ihrer Familienangehörigen, sich innerhalb der Europäischen Union frei zu bewegen und aufzuhalten, heißt es in dem Spruch des Europäischen Gerichtshofs vom Donnerstag. Seit dem 1. September 2012 gibt es jedoch eine Neuregelung beim Kauf des Semestertickts der Wiener Linien.

Nicht nur Wien ist betroffen

In den Bundesländern Wien, Oberösterreich, Burgenland und Steiermark sowie in der Stadt Innsbruck wurden Studierenden im öffentlichen Nahverkehr Fahrpreisermäßigungen gewährt, wenn ihre Eltern wegen des Studiums eine österreichische Familienbeihilfe erhalten. Dies setzt voraus, dass auch die Eltern in Österreich leben. Andere Studierende sind dagegen von dieser Vergünstigung ausgeschlossen gewesen. In Innsbruck können Studierende zwar seit dem Studienjahr 2010/11 ermäßigte Semestertickets erhalten, unabhängig davon, ob ihre Eltern Familienbeihilfe beziehen. In diesem Vertragsverletzungsverfahren wurde diese Änderung jedoch noch nicht berücksichtigt.

Ermäßigung diskriminiert Nicht-Österreicher

Der Gerichtshof stellt fest, dass die Bindung der Fahrpreisermäßigung an den Bezug österreichischer Familienbeihilfen eine “Ungleichbehandlung zwischen österreichischen Studenten, die ihr Studium in Österreich absolvieren, und Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, die dort ebenfalls ihrem Studium nachgehen, bewirkt”. Eine solche Bedingung könne von österreichische Studenten, da ihre Eltern diese Beihilfe in der Regel beziehen würden, leichter erfüllt werden. Eine solche Ungleichbehandlung widerspreche den Grundsätzen, auf denen der Status eines Unionsbürgers beruhe, nämlich der Garantie gleicher rechtlicher Behandlung bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit. (APA)

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