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Erhöhte Geschwindigkeit ist lebensgefährlich

Laut KfV sind 36 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen - Forderung nach wesentlich strengeren Strafen für Raser und Überprüfung der Verhältnismäßigkeit von Strafdelikten.

Dass sich die Gesetzgeber bei der Einführung von Geschwindigkeitsbeschränkungen etwas gedacht haben, scheinen viele Autofahrer nicht zu wissen. Immer wieder kommt es zu massiven Überschreitungen der Limits. Dabei sind laut Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) 36 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle auf nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Somit gilt das „Tempobolzen“ als Killer Nummer eins im Straßenverkehr.


Erst am Mittwoch starb ein Radfahrer durch einen alkoholisierten Pkw-Lenker ohne Führerschein, der noch dazu mit rund 100 km/h durch das Gemeindegebiet raste. Jemandem, der ohne Führerschein Auto fährt, kann dieser nicht entzogen werden. Daher sind für derartig dramatische Fälle wesentlich strengere Gerichtsstrafen notwendig als derzeit verhängt werden. „Es ist dringend erforderlich, dass das Strafgesetzbuch (StGB) den geänderten Verhältnissen im Straßenverkehr Rechnung trägt, fordert das KfV. In diesem Zusammenhang begrüßt das KfV, die von Frau Justizministerin Miklautsch gestartete Initiative die verschiedenen Strafen für Delikte gegen Leib und Leben – insbesondere im Straßenverkehr – und für Vermögensdelikte auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen“, dazu KfV-Direktor Dr. Othmar Thann.

Die meisten Temposünder im Ortsgebiet


Aktuelle Geschwindigkeitsmessungen des KfV haben ergeben, dass vor allem im Ortsgebiet das Gaspedal ordentlich durchgedrückt wird. Bei einer Beschränkung von 30 km/h überschreiten drei von vier Autofahrern das Tempolimit (76,5%), jeder zweite (52,1%) fährt schneller als die erlaubten 50 km/h. Bei der diesjährigen Erhebung, die das erste Halbjahr 2004 repräsentiert, waren die schnellsten gemessenen Pkw bei einer 30er-Beschränkung mit 70 km/h bzw. bei einer Beschränkung von 50 km/h mit 112 (!) km/h unterwegs. „Dabei sind gerade innerhalb eines Ortes besonders viele ungeschützte Verkehrsteilnehmer unterwegs. Kommt es zum Crash haben Fußgänger gegen derartige Raser selten eine Chance, ab 70 km/h ist die Überlebenswahrscheinlichkeit sogar gleich Null! Bei 80 Prozent aller Fußgängerunfälle sind Pkw die Unfallgegner“, weist KfV-Direktor Dr. Othmar Thann auf die dramatischen Folgen hin. Im Jahr 2003 wurden bei 4.371 Unfällen 4.253 Fußgänger verletzt und 132 getötet.


Auch im Freiland wird gern zu schnell gefahren. Allerdings werden dort die Limits eher eingehalten als im Ortsgebiet. Bei einer 70er-Beschränkung überschritten knapp 50 Prozent der vom KfV gemessenen Pkw das Tempolimit. 19 Prozent der Autofahrer hielten sich nicht an Tempo 100. Der schnellste gemessene Pkw war bei einer 100er-Beschränkung mit 169 km/h unterwegs. Auf Autobahnen fuhren knapp 22 Prozent der Autofahrer schneller als erlaubt.

LKW als Temposünder


Laut der KfV-Messung halten sich vor allem Lkw nur sporadisch an das höchstzulässige Limit von 80 km/h auf Autobahnen. Rund drei Viertel fahren schneller. Busse überschreiten hingegen „nur“ zu rund einem Viertel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Ab 1.1. 2005 wird es Lkw zwischen 3,5t und 12t nicht mehr ganz so leicht gemacht aufs Gas zu steigen. Eine neue Gesetzesnovelle sieht verpflichtende Geschwindigkeitsbegrenzer vor – und damit kann maximal 90 km/h gefahren werden. „Dass Rasen in Österreich offenbar als Kavaliersdelikt und nicht als hochriskante Fahrweise gilt, zeigen auch die ‚Trinkgeldstrafen‘, die dafür verhängt werden. Hierzulande kann falsch Parken inzwischen teurer kommen als zu schnell fahren“, bemängelt Thann die gängige Strafpraxis und forciert den Punkteführerschein als probates und nachhaltiges Mittel im Kampf gegen Temposünder.

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