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Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger

Der Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger wird erhöht.
Der Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger wird erhöht. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Im Nationalrat wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien und der FPÖ die Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger auf den Weg gebracht.

Der Schwellenwert für die Abschöpfung von Erlösen der Stromproduzenten wird damit von 140 auf 120 Euro je Megawattstunde gesenkt. Darüber hinausgehende "Überschusserlöse" sind grundsätzlich zu 90 Prozent an den Staat abzuliefern.

Investitionen in erneuerbare Energien können abgesetzt werden

Jedoch können Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Auch höhere Gestehungskosten bei der Stromerzeugung werden berücksichtigt.

"Die Märkte funktionieren nicht immer perfekt", räumte ÖVP-Abg. Andreas Hanger ein. Augenblicklich würden die Großhandelspreise nicht an die Konsumenten weiter gegeben. Daher sei es "richtig und wichtig", indirekt in den Markt einzugreifen. Die Maßnahme werde dazu beitragen, dass die Inflation zurückgeht, zeigte sich Hanger überzeugt. Auch Grünen-Mandatar Jakob Schwarz lobte die "wichtige Maßnahme gegen die Teuerung".

Für den stellvertretenden roten Klubchef Jörg Leichtfried werde dadurch "immerhin" nicht die Inflation verstärkt. Die Maßnahme werde aber nichts daran ändern, "dass Energieunternehmen Gewinne machen und die Preise nicht sinken". Abermals übte Leichtfried in Sachen Teuerung massive Kritik an der Bundesregierung. Die Situation sei "fürchterlich". Österreich habe "die höchste Inflation in ganz Westeuropa", so Leichtfried: "1,5 Mio. Menschen können sich das Wohnen nicht mehr leisten, einer halben Million fehlt das Geld für eine warme Mahlzeit." Die Bundesregierung habe "immer zu spät das Falsche gemacht".

Nehammer droht Energiekonzernen erneut

Nach dem Beschluss zur Erhöhung des Energiekrisenbeitrags für Stromerzeuger droht Bundeskanzler Karl Nehammer den Energieversorgern weiter. "Ich lasse mich nicht länger papierln", so seine vor Journalisten verkündete Botschaft. Sollten die sinkenden Großhandelspreise nicht bald an die Kunden weitergegeben werden, werde es weitere staatliche Eingriffe geben. Welche das sein könnten, sagte er auch auf Nachfrage nicht.

Die Energiepreise seien die größten Treiber der Inflation, was sich auch auf die Preise für Lebensmittel auswirke. Die Spirale müsse nun geschlossen werden. Die nunmehrigen Gesetzesbeschlüsse würden mit Juni in Kraft treten, der Sommer bringe für die Versorger dann die "Monate der Bewährung", so Nehammer. Sie dürften sich nicht länger "eine goldene Nase verdienen", es müsse wieder der Wettbewerb zählen.

Eine Verbund-Sprecherin sagte gegenüber der APA, man sei ohnehin schon seit Wochen mit Konsumentenschutz-Organisationen im Gespräch und werde die Preise früher senken, als es die Beschaffungsstrategie eigentlich vorsehen würde.

Energiekrisenbeitrag wird für Stromerzeuger erhöht

Als "Nebelgranate" bezeichnete FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger die Übergewinnbesteuerung. Der Effekt werde "sehr überschaubar" sein. Ein "Wettbewerbsproblem" ortete wiederum Karin Doppelbauer von den NEOS. Als Schuldigen machte sie die Landesenergieerzeuger aus, die sich teilweise gegenseitig gehörten. Nutznießer von teurem Strom seien die Länder, so Doppelbauer. Wesentlich sinnvoller wäre es, den Markt zu liberalisieren, anstatt "Geld von der linken in die rechte Tasche zu transferieren".

Zuvor war das Ende der Regeln für die Corona-Kurzarbeit mit September auf dem Weg gebracht worden. Beschlossen wurde das Auslaufen sämtlicher aufgrund der Corona-Pandemie geschaffenen Sonderregelungen. Letztmalig wurde die Möglichkeit einer abweichenden Beihilfenhöhe bis Ende September verlängert. Danach gilt wieder das ursprüngliche Kurzarbeitsmodell. Dauerhaft verankert wurde ein Passus, wonach die Kurzarbeitsbeihilfe für Unternehmen bereits ab dem vierten Monat - statt wie bisher ab dem fünften Monat - um die erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversicherung angehoben wird.

Beschlossen wurde auch die Umsetzung einer im Jahr 2021 erfolgten EU-Richtlinie, in der es um grenzüberschreitende Umwandlungen, Spaltungen und Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften geht. Inhaltlich zielt sie auf die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ab. Zur Zufriedenheit der SPÖ wurde ein Passus wieder gestrichen, der von der sechswöchigen Kündigungsfrist abweichende Regelungen durch Kollektivverträge ermöglicht hätte. Die FPÖ verweigerte die Zustimmung, ortete sie doch darin - wie so oft - Versuche der Regierung, Bestimmungen zulasten der Bevölkerung "hinein zu schwindeln".

(APA/Red)

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