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Ergebnisse der Bildungsstandards für Benotung nicht relevant

Künftig gibt es jährlich eine flächendeckende "Kompetenzerhebung" in den Schulen.
Künftig gibt es jährlich eine flächendeckende "Kompetenzerhebung" in den Schulen. ©APA (Sujet)
Ab Herbst wird in den Volksschulen bzw. AHS/Mittelschulen mit der Evaluierung des Leistungsniveaus begonnen. Die Ergebnisse dürfen jedoch nicht in die Noten einfließen.

Mit Herbst wird das System der Bildungsstandards neu aufgestellt: Künftig wird bei allen Schülern der 3. und 4. Klasse Volksschule bzw. der 3. und 4. Klasse AHS/Mittelschule überprüft, ob sie in Deutsch, Mathematik und Englisch das geforderte Leistungsniveau erreichen. Die Ergebnisse dürfen laut Begutachtungsentwurf zur Verordnung aber nicht in die Benotung einfließen.

Testergebnisse dürfen nicht in die Noten einfließen

Auch beim Schulwechsel sollen die Ergebnisse der neuen nationalen Leistungsmessungen bzw. Kompetenzerhebungen, die mit dem Schuljahr 2020/21 das bisherige System der Standardüberprüfungen ablösen, keinen Einfluss haben. "Eine Nutzung der Ergebnisse als Aufnahmekriterium an weiterführenden Schulen ist explizit ausgeschlossen", heißt es in dem Entwurf (Ende der Begutachtungsfrist: 6. August).

Stattdessen sollen die Kompetenzerhebungen zusätzliche Informationen liefern, um die Schüler besser zu fördern. Dafür kann - anders als im bisherigen System - auch der jeweilige Lehrer die Ergebnisse einsehen, entsprechende Lern- und Fördermaßnahmen müssen künftig im Gespräch mit Eltern und Lehrern ausgearbeitet werden. Zusätzlich soll Schülern und Eltern durch die Kompetenzerhebung die Entscheidung über den Bildungs- bzw. Berufsweg erleichtert werden.

Unterricht soll auf Basis der Ergebnisse verbessert werden

Lehrer und Direktoren sollen wiederum auf Basis der Daten Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung verbessern können. Im Dreijahresrhythmus werden außerdem zusätzlich Berichte für die Bildungsregion, die Bildungsdirektion und das Bildungsministerium erstellt.

Mit den Bildungsstandards wird in Österreich seit 2009 zusätzlich zu den Lehrplänen festgelegt, was ein Schüler in der 4. Schulstufe (Deutsch, Mathe) bzw. 8. Schulstufe (Deutsch, Mathe, Englisch) wissen und können soll. Ob das in der Praxis gelingt, wurde bisher in den 4. bzw. 8. Schulstufen jedes Jahr abwechselnd in anderen Fächern bzw. Schulstufen überprüft. Bisher hat dabei außerdem nur der Schüler selbst erfahren, wie er abgeschnitten hat. Der Lehrer bekam nur das (anonymisierte) Gesamtergebnis seiner Klasse.

Keine Mehrkosten durch Systemumstellung erwartet

Gestartet wird laut Entwurf im Herbst mit der 3. Schulstufe, 2021/22 folgt die 7. Schulstufe, ab 2022/23 wird in der 4. und ab 2023/24 in der 8 Schulstufe erstmals im neuen Modus getestet. Im Vollausbau sollen dann die Standards jedes Jahr bei allen Schülern der 4. und 8. Schulstufe sowie zusätzlich der 3. bzw. 7. Schulstufe in Deutsch, Mathe und Englisch abgefragt werden. Bisher gab es für die 3. und 7. Schulstufe nur freiwillige informelle Kompetenzmessungen. Zusätzlich sollen jährlich auch ergänzend "überfachliche Kompetenzen" abgefragt werden, freiwillig können zudem noch Vertiefungsmodule gewählt werden. Mehrkosten werden vom Ministerium durch die Systemumstellung nicht erwartet.

(APA/Red)

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