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Erbrecht und Patchwork-Familien: Wie man seinen Nachlass richtig regelt

Wenn Patchwork-Familien erben, gehen die Wogen hoch - hier sollte man sich unbedingt rechtzeitig informieren und sein Testament verfassen
Wenn Patchwork-Familien erben, gehen die Wogen hoch - hier sollte man sich unbedingt rechtzeitig informieren und sein Testament verfassen ©Pexels/Andrea Piacquadio (Sujet)
Patchwork-Familien sind auf dem Vormarsch - leben doch über 8 Prozent der Menschen in Österreich in einem solchen Familien-Modell, Tendenz steigend. Erbrechtlich kann dies jedoch dramatisch enden - eine Erbrechts-Expertin gibt Tipps.
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Patchwork-Familie: Wie gelingt das?

Wenn es um das Erben geht, spielen sich gerade bei Patchwork-Familien dramatische Szenen ab, schildert Familienrechtsexpertin Susanna Perl-Lippitsch. Denn die meisten Erblasser kümmern sich nicht rechtzeitig darum, für faire Verhältnisse nach dem Ableben zu sorgen. Die Rechtslage ist komplex.

Alltägliches Familienmodell: Patchwork-Familien

In der Märchenwelt der Gebrüder Grimm sind Patchwork-Familien etwas Schauerliches. Böse Stiefmütter setzen darin kleine Kinder im Wald aus oder behandeln sie schlecht. Dabei sind Familienverbände, in denen Elternteile Kinder aus früheren Beziehungen einbringen, heutzutage etwas Alltägliches und großteils funktionieren sie auch bestens. 83.000 von ihnen – etwa 8,6 Prozent der Familien mit Kindern unter 25 Jahren – wurden im Vorjahr in Österreich gezählt.

Nachlass rechtzeitig regeln spart Familien unliebsame Überraschung

„Patchwork-Familien stellen einen aber auch vor große Herausforderungen, insbesondere, wenn es um das Thema Erben geht“, sagt Susanna Perl-Lippitsch, Partnerin der Familienrechtskanzlei Gärner Perl Rechtsanwälte und Expertin für Erbrecht.

„Die Gefahr ist nämlich groß, dass geliebte Familienmitglieder sehr wohl vernachlässigt werden, wenn man sich nicht rechtzeitig um den eigenen Nachlass kümmert.“ Zu Lebzeiten wollen sich die wenigsten mit dem Thema befassen. Und dann stehen die Hinterbliebenen vor einem Pulverfass und oft vor unliebsamen Überraschungen.

Erbstreit: In fast allen Fällen geht es um Patchwork-Familien

Perl-Lippitsch sagt: „Erbstreitigkeiten nehmen zu und in fast allen unserer Fälle geht es um Patchwork-Familien. Häufig spielen sich hoch-emotionale Szenen ab. Die Auseinandersetzungen um das Geld wurzeln meist in Kränkungen und Verletzungen vor dem Tod. Der eine fühlt sich weniger geliebt, wenn ihn der Vater mit weniger bedacht hat und sieht sich in seinen Gefühlen schon zu Lebzeiten des Verstorbenen bestätigt. Aber nicht nur die erlittenen Kränkungen werden in derartigen Verfahren aufgearbeitet. Gar nicht selten geht es auch um existenzielle Fragen.“

Zum Beispiel, wenn ein unehelicher Sohn Erbansprüche geltend macht und so die Witwe und die ehelichen Kinder, die in der Familienvilla wohnen und sonst kein verwertbares Vermögen haben, in Bedrängnis bringt. Oder wenn die eigene Tochter, die noch in Ausbildung ist, sich das Erbe mit dem neuen Mann ihrer Mutter, mit dem diese erst drei Monate verheiratet war, teilen muss.

Erbrecht ist oft ungerecht, weil orientiert an der Kernfamilie

„Problematisch ist, dass das herrschende Erbrecht in Österreich noch immer auf die traditionelle Kernfamilie gemünzt ist“, sagt die Expertin. Der bestehende Ehegatte oder die Ehegattin erbt demnach ein Drittel des Vermögens. Die eigenen Kinder – unabhängig davon, aus welcher Ehe – erben gemeinsam zwei Drittel. Stiefkinder gehen leer aus. Wer etwas anderes möchte, muss ein Testament aufsetzen, aber selbst dann ist der Handlungsspielraum begrenzt. „Ich kann zum Beispiel nicht meinen Kindern oder meiner neuen Frau testamentarisch einfach mein gesamtes Vermögen vermachen“, warnt die Expertin.

Erben in Patchwork-Familien: Die häufigsten Fragen

  • Wie kann ich es einrichten, dass nur meine eigenen Kinder erben bzw. nur mein derzeitiger Ehegatte versorgt wird? Antwort: In diesem Fall müssen die Erb-und Pflichtteilsberechtigen einverstanden sein und verbindliche Verzichtserklärungen abgeben.
  • Was muss ich tun, damit mein Ehegatte in der Ehewohnung bleiben kann und nicht weichen muss, wenn die Kinder aus der früheren Beziehung dies von ihm verlangen? Antwort: Ein lebenslanges, unentgeltliches Wohnrecht muss vereinbart werden.
  • Wie können auch meine Stiefkinder erben? Antwort: Sollen sie im selben Ausmaß erben, wie die eigenen Kinder, dann ist eine Adoption die Lösung.
  • Wie kann ich verhindern, dass mein Ex-Partner das von mir vererbte Vermögen unseres gemeinsamen minderjährigen Kindes verwaltet? Antwort: Hier muss ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.
  • Wie kann ich es einrichten, dass meine unverheiratete Lebensgefährtin etwas erbt? Antwort: Sie muss testamentarisch bedacht werden.

Schmerzhafte Entscheidungen für einen friedvollen Familienverband

Perl-Lippitsch rät: „Es kann schmerzhaft sein, seine Beziehungen zu geliebten Menschen abzuwägen und zu überlegen, wie sie nach dem eigenen Tod versorgt werden sollen. Informieren Sie sich dennoch rechtzeitig über die Möglichkeiten, die sie haben, und setzen sie die nötigen Maßnahmen. Damit leisten Sie Ihren Teil zu einem friedvollen Familienverband auch nach ihrem Ableben.“

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