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Erbprinz klar gegen Fristenlösung

©VOL.at/Philipp Steurer
Die geplante Volks­abstimmung in Liechtenstein könnte zur Farce werden.

Schon einen Monat vor der geplanten Volksabstimmung dürfte eines klar sein: Es wird in Liechtenstein wohl keine Fristenregelung geben, egal, wie das Volk am 18. September entscheidet. Erbprinz Alois hat sich in seiner Rede zum gestrigen Staatsfeiertag vorauseilend und dezidiert gegen die Initiative „Hilfe statt Strafe“ ausgesprochen. Den Ernst seiner Worte unterstrich der fürstliche Thronfolger mit der Feststellung, er werde „den Initiativvorschlag ablehnen, sollte ihn das Volk nicht ebenso wie der Landtag ablehnen“.

Nichts ohne Gegenzeichnung

Und ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft. Als Grund für seine Haltung nannte Erbprinz Alois unter anderem die „Problematik der gezielten Abtreibung von Kindern mit Behinderung“. Die Initiative erlaubt bei einer vermuteten Behinderung eine Abtreibung bis zur Geburt. Der Erbprinz dazu: „Bis jetzt waren wir stolz darauf, wie wir Menschen mit Behinderung in unserem Land unterstützen.“ Derzeit wird ein Schwangerschaftsabbruch in Liechtenstein mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Laut Schätzungen fahren jährlich etwa 40 bis 50 Frauen aus dem Fürstentum zu einer Abtreibung ins Ausland.

Feier ohne Messe

Erstmals seit 1998 wurde der Staatsfeiertag auf der Vaduzer Schlosswiese außerdem ohne Messe von Erzbischof Wolfgang Haas begangen. Dieser hatte seine Absage mit den vorherrschenden politischen Verhältnissen wie der geplanten Trennung von Kirche und Staat begründet. Die Absage weist laut Erbprinz Alois „deutlich darauf hin, dass es an der Zeit ist, das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu zu regeln“. Diese Neuregelung soll gemäß dem Erbprinzen vor allem eine weitgehende Entflechtung von Kirche und Staat zum Ziel haben. Bei Erzbischof Haas ist der Regierungsvorschlag jedoch auf Ablehnung gestoßen. Der Oberhirte will die Verhältnisse zwischen dem Staat und der katholischen Kirche in ­einem Vertrag mit dem ­Apostolischen Stuhl in Rom regeln.

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