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Er wollte doch nur nach dem Weg fragen

Ein Missverständnis führte am 28. Jänner dazu, dass ein 79-jähriger Pensionist zu Unrecht als Bankräuber gesucht wurde.

Der Senior spazierte Donnerstagmittag in ein Geldinstitut am Kärntner Ring in der Wiener Innenstadt und wollte offenbar nur nach dem Weg fragen, bestätigte ein Polizeisprecher einen Bericht der Gratiszeitung “heute” (Montagausgabe). Der angesprochene Mitarbeiter verstand – irrtümlich – das Wort Pistole und fühlte sich bedroht.

Da der Angestellte bis auf die Frage, was er denn nun tun solle, keinerlei Reaktion zeigte, zog der ältere Herr schimpfend ab. Der Bankmitarbeiter zögerte zunächst, meldete der Polizei den Vorfall aber nach einer Stunde als Raubversuch.

Seither kennt den 79-Jährigen halb Wien: Um den Mann ausfindig zu machen, veröffentlichte die Exekutive am Freitag ein Foto des Mannes samt detaillierte Personenbeschreibung. “Dass sich nachher herausstellt, dass nichts war, das kann immer passieren”, rechtfertigte Manfred Reinthaler, Leiter der Wiener Polizeipressestelle, die Herausgabe der Aufnahmen, die den Senioren eindeutig identifizierbar machen. “Der Kassier fühlte sich bedroht und wir mussten den Unbekannten suchen.” Es sei Aufgabe der Polizei, das tatsächliche Geschehen zu ermitteln, und dies sei in diesem Fall nur durch die Aussage des Verdächtigen möglich gewesen.

Der bisher ermittelte Sachverhalt wird jetzt der Staatsanwaltschaft übermittelt. Sieht diese den vermeintlichen Raubversuch ebenfalls als Missverständnis, könnte man theoretisch für eine Rehabilitierung sorgen und das Foto mit dem Hinweis auf die Entlastung des Mannes noch einmal veröffentlichen, meinte Reinthaler.

Der 79-Jährige selbst kann laut dem Wiener Rechtsanwalt Gerald Ganzger nur wenig gegen seinen ungerechtfertigten kriminellen Ruf unternehmen. “Die einzige Möglichkeit ist eine Amtshaftungsklage”, erklärte der Jurist. Es wäre in diesem Fall aber ein “steiniger Weg” nachzuweisen, dass die Behörden den Identitätsschutz verletzt haben könnten. “Wenn sie einen Verdacht haben und Ermittlungen gegeben sind, dürfen Fotos veröffentlicht werden”, so Ganzger. Man müsste bei einer Klage belegen können, dass die Verdachtslage für solch einen Schritt zu dünn gewesen sei.

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