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Entwurf für oö. Hundehaltegesetz: Diese Rassen gelten als gefährlich

Der Entwurf für das Hundehaltegesetz sieht diese Rassen als gefährlich an.
Der Entwurf für das Hundehaltegesetz sieht diese Rassen als gefährlich an. ©Canva (Symbolbild)
Im Landesunterausschuss haben sich die Parteien des oberösterreichischen Landtags auf einen Entwurf für ein verschärftes Hundehaltegesetz geeinigt.

Dieser Entwurf sieht vor, sechs Hunderassen als gefährlich einzustufen, wobei für diese spezielle Haltungsanforderungen, einschließlich Leinen- und Maulkorbpflicht, gelten sollen. Die Gemeinden sollen zudem mehr Handlungsspielraum bei Vorfällen mit Hunden erhalten. Die Initiative für die Gesetzesnovelle geht auf einen tödlichen Vorfall im Oktober 2023 in Naarn zurück, bei dem eine Joggerin von einem Hund attackiert wurde.

Erhöhte Ausbildung für Halter von diesen Hunden

Laut den geplanten Vorschriften müssen sich zukünftige Halter von Bullterriern, American Staffordshire Terriern, Staffordshire Bullterriern, Dogo Argentinos, Pit-Bulls und Tosa Inus einer erhöhten Ausbildung unterziehen. Dies gilt auch allgemein für große Hunde, die mehr als 40 Zentimeter Schulterhöhe oder mehr als 20 Kilogramm wiegen. Neben dem allgemeinen Sachkundenachweis, der sechs Stunden für kleine Hunde umfasst, ist auch ein Praxistest, eine sogenannte Alltagstauglichkeitsprüfung, vorgesehen. Bei dieser Prüfung wird das Verhalten von Hund und Halter in Alltagssituationen wie Straßenverkehr oder Menschenansammlungen bewertet.

Des Weiteren ist für die als gefährlich eingestuften sechs Rassen ab dem 13. Lebensmonat eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum geplant. Diese Verschärfung wurde insbesondere von der ÖVP nach dem tödlichen Bissangriff gefordert. Es soll jedoch auch möglich sein, bei positiver verhaltensmedizinischer Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung, eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen.

Auf diese Verschärfung hatte vor allem die ÖVP nach dem tödlichen Bissangriff gedrängt. Entsprechend zufrieden zeigte sich deren Klubobmann Christian Dörfel über die im Entwurf enthaltene "Kampfhunde-Regelung". Allerdings soll auch die Möglichkeit eingeräumt werden, "auf Basis einer positiven verhaltensmedizinischen Evaluierung des Hundes und einer Zusatzausbildung eine Aufhebung der Maulkorbpflicht bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen".

Generelle Leinen- und Maulkorbpflicht für diese Rassen

Die Gemeinden sollen generell mehr Befugnisse erhalten, um den Schutz der Bevölkerung zu verbessern. Eine Maßnahme ist das Ermöglichen der Datenweitergabe bei auffälligen Hunden, um deren Auffälligkeit auch bei einem Umzug des Halters oder der Abgabe an neue Besitzer zu gewährleisten. Die Kommunen sollen zudem bei Belästigungen oder Bissvorfällen stärker eingreifen können, mit Maßnahmen von Verboten bis zur Abnahme des Hundes.

Eine Gruppe von Experten hat im Auftrag des zuständigen Landesrats Michael Lindner (SPÖ) diese neuen Vorgaben erarbeitet. Ihr Entwurf wurde Mittwochvormittag von den Parteien im Ausschuss diskutiert, um daraus ein Novelle zu formulieren, die dann in die Begutachtung geht, bevor sie noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden soll. Lindner freute sich, dass alle Parteien sich auf den von ihm vorgelegten Entwurf "inhaltlich einigen" konnten. Sollte die beabsichtigte gesetzliche Änderung doch nicht bis zum Sommer verabschiedet werden, will die ÖVP, dass die "Kampfhunde-Regelung" vorgezogen werde, wie Dörfel betonte.

FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bezeichnet den gefundenen Kompromiss als "erprobenswert". Seine Partei hatte Bedenken gegen eine reine Rassenorientierung bei den Vorgaben. Die Berücksichtigung von Gewicht und Größe des Hundes im neuen Entwurf wird von ihm begrüßt.

Julia Bammer, stellvertretende Klubobfrau der NEOS OÖ, unterstützt grundsätzlich die Gesetzesverschärfung. Sie kritisiert jedoch das Fehlen einer bundesweit einheitlichen Regelung und sieht im Entwurf "schmerzhafte Lücken".

Die NEOS OÖ befürworten grundsätzlich die geplante Gesetzesverschärfung, denn die bisherigen Regelungen "waren viel zu lasch und aufgeweicht". Jedoch stört die stellvertretende Klubobfrau Julia Bammer das Fehlen einer bundesweit einheitlichen Regelung. Der Entwurf sei daher eine wichtige Novelle "mit schmerzhaften Lücken". Die Grüne Sicherheitssprecherin Anne-Sophie Bauer meinte,"ein guter gemeiner Prozess hat nun zu diesem Gesetzesentwurf geführt und wir hoffen einen baldigen Abschluss".

(APA/Red)

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