Entschließungsantrag mit Zeitplan akkordiert

Darin klar gestellt wird, welche Daten das Transparenzkonto zu enthalten hat und in welchem Tempo die Umsetzung erfolgt. Finanz- und Sozialminister sollen bis Anfang September einen Begutachtungsentwurf vorlegen, der Nationalrat bis spätestens 19. Oktober dieses Jahres eine Regierungsvorlage zugeleitet bekommen. Die Beschlussfassung soll dann noch vor Weihnachten sein, um das Gesetz mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten zu lassen. Mit diesem Zeitpunkt sollen die technischen Arbeiten zum Aufbau der Transparenzdatenbank beginnen, sodass die Einspeisung der Daten anschließend erfolgen kann.
Parallel dazu sollen Finanz- und Sozialminister die Verhandlungen über eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern mit dem Ziel aufnehmen, diese bis 30. Juni 2011 abzuschließen. Sobald das erste Bundesland den Bund/Länder-Pakt unterfertigt und sämtliche angeforderten Daten in die Transparenzdatenbank eingespeist hat, werden alle zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandenen Daten für das Bundesland im Wege des Transparenzportals individuell frei geschaltet und damit zugänglich gemacht.
Sollten die Verhandlungen mit den übrigen Bundesländern nicht bis 30. Juni 2011 abgeschlossen sein, wird die Bundesregierung aufgefordert, im zweiten Halbjahr dem Nationalrat ein Bundesverfassungsgesetz zur Beschlussfassung vorzulegen, mit dem die Bundesländer verpflichtet werden, die geforderten Daten zur Verfügung zu stellen, sodass mit 1. Jänner 2012 die Datenbank für das ganze Bundesgebiet einsatzbereit ist.
Als Ziel der Datenbank wird im Entschließungsantrag angegeben, in einer Darstellung allen natürlichen und juristischen Personen aufzuzeigen, welche Leistungen die öffentliche Hand für sie erbringt. Geboten werden soll eine “klare Übersicht” über ihre monatlich und jährlich zur Verfügung stehenden Bruttobezüge bzw. Nettoeinkommen inklusive öffentlicher Förderungen.
In das Transparenzkonto inkludiert werden Transferzahlungen (wie Pflegegeld, Familienbeihilfe), Förderungen (z.B. Forschungsförderungen, KMU-Zuschüsse), Steuerersparnisse (etwa Gruppenbesteuerung, begünstigte Besteuerung von Zulagen), Geldleistungen der Sozialversicherung (Pensionen, Arbeitslosengeld) und Sachleistungen, z.B. Gratis-Kindergarten, Schule.
Der Schutz der personenbezogenen Daten soll voll gewährleistet werden. Hinsichtlich offener datenschutzrechtlicher Fragestellungen ist jedenfalls der Datenschutzrat zu befassen. Zugriff auf das Transparenzportal hat jedenfalls die betroffene natürliche oder juristische Person. Die öffentlichen Stellen kommen ins Spiel, wenn eine Förderung beantragt wird. Dann kann die Einzelperson oder das Unternehmen der Behörde Einblick ins jeweilige Konto gewähren, um Förderungen lukrieren zu können. Über jede Auswertung und Veröffentlichung der aggregierten und anonymisierten Daten aus der Transparenzdatenbank entscheidet “nach Glaubhaftmachung eines öffentlichen Interesses” ausschließlich die Bundesregierung.
Was die technische Umsetzung angeht, ist ein Auftrag ans Bundesrechnungszentrum vereinbart. Die Oberzuständigkeit für den Betrieb der Datenbank liegt beim Finanzministerium. Quasi beratende Tätigkeit hat das Sozialministerium.