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Entscheidung zu Rückholung von IS-Anhängerin Maria G.

Das Außenministerium muss über die Rückholung der IS-Anhängerin Maria G. aus Nordsyrien entscheiden.
Das Außenministerium muss über die Rückholung der IS-Anhängerin Maria G. aus Nordsyrien entscheiden. ©Delil souleiman / AFP (Sujet)
Innerhalb der nächsten sechs Wochen muss das Außenministerium nochmals klären, ob Maria G., die sich 2014 dem IS angeschlossen hatte, aus einem kurdischen Gefangenenlager in Nordsyrien nach Österreich zurückreisen darf oder nicht.

Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, berichtete das Ö1-Morgenjournal am Montag. Die Österreicherin befindet sich seit gut fünf Jahren mit ihren zwei Söhnen in dem Lager.

Entscheidung über die Rückholung von IS-Anhängerin Maria G.

Bisher habe das Ministerium die Rückholanträge der Familie immer in formlosen, nicht rechtsgültigen Schreiben abgelehnt, aber damit seine Entscheidungspflicht verletzt, heißt es in dem Radiobeitrag. Nun muss das Ministerium einen Bescheid erlassen. Sollte dieser negativ ausfallen, kündigt die Anwältin der Familie, Doris Hawelka, rechtliche Schritte an: Man habe dann "endlich eine Grundlage, diese Entscheidung vom Bundesministerium nicht rückzuholen, in einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren überprüfen zu lassen".

Maria G. schloss sich vor zehn Jahren dem Islamischen Staat an

Maria G. hatte sich vor zehn Jahren als damals 17-Jährige dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen und mit einem mittlerweile toten IS-Kämpfer zwei Söhne bekommen. Die beiden Kinder sind heute fünf und sieben Jahre alt. Die Mutter von Maria G. habe die drei kürzlich in dem Lager besucht, Maria G. und ihre Kinder litten demnach an Mangelerscheinungen, berichtete Ö1. Das Außenministerium betonte, dass die Kinder allein zurückgeholt werden könnten, wie es zuletzt in vier Fällen passiert sei. Die Mutter verweigert dazu laut Radiobeitrag aber die Zustimmung: Eine Trennung der Burschen von der Mutter könne weder für eine "Resozialisierung noch für ihr Fortkommen zuträglich" sein, so die Anwältin und spricht von einem Verstoß gegen das Kindeswohl.

Rückholung sei immer eine individuelle Einzelfallprüfung

Für eine Rückholung wie im Fall von Maria G. sei immer eine individuelle Einzelfallprüfung in Abstimmung mit den zuständigen österreichischen Stellen erforderlich, heißt es aus dem Außenministerium zur APA. Dabei seien mehrere Aspekte abzuwägen: die Schutzwürdigkeit der betroffenen Person einerseits und "die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die betroffene Person während bzw. nach einer Rückholung" andererseits. Außerdem stelle sich die Frage nach der Gefährlichkeit einer Rückholung, für die eine Entsendung österreichischen Personals in das Krisengebiet erforderlich sei.

Außenministerium muss Bescheid bis 20. Oktober 2023 erlassen

Das Bundesverwaltungsgericht habe dem Außenministerium nun den Erlass eines Bescheides bis zum 20. Oktober 2023 aufgetragen. Zum laufenden Verfahren werde man sich nicht weiter äußern, stehe aber "selbstverständlich mit der Familie und der Anwältin weiterhin in Kontakt", so eine Sprecherin des Ministeriums. "Um die öffentliche Sicherheit in Österreich zu gewährleisten, müssen IS/Daesh Sympathisant:innen oder IS/Daesh Kämpfer:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft im Falle einer Rückkehr mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Dies obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft und den Gerichten." Das Außenministerium habe Kenntnis von "weniger als zehn österreichischen Staatsbürger:innen" in den kurdischen Camps al-Roj und al-Hol in Nordsyrien, rund die Hälfte davon seien Kinder.

Anwältin sieht gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen

Die Anwältin sieht gute Chancen, vor Gericht Recht zu bekommen und begründet das mit anderen EU-Ländern, die Staatsangehörige zurückholen würden, darunter Frankreich, Dänemark und Deutschland. Der Südwestrundfunk (SWR) berichtete Ende November vergangenen Jahres, dass laut Auswärtigem Amt insgesamt 27 Frauen, 80 Kinder und ein Heranwachsender aus Nordost-Syrien nach Deutschland zurückgeholt worden seien. "Die Bundesregierung hatte die Absicht, dass alle deutschen Kinder aus Lagern im Nordosten Syriens nach Deutschland zurückkehren können. Dies ist uns gelungen," zitiert die "Tagesschau" aus der schriftlichen Stellungnahme.

(APA/Red)

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