Entscheidung: Überwachung von Plachutta-Mitarbeitern unzulässig
Die AK ist vor die Datenschutzbehörde gezogen, nachdem ein ehemaliger Plachutta-Mitarbeiter Beschwerde eingelegt hatte. Dabei ging es um die Videoüberwachung und die Verwendung von Handscannern.
Video-Überwachung von Plachutta-Mitarbeitern teilweise unzulässig
Die Datenschutzbehörde hat der Beschwerde der AK nun weitgehend Recht gegeben. Der Zweck einer umfassenden Videoüberwachung ist für die Behörde nicht erkennbar. Plachutta wird aufgefordert "gelindere Mittel" als in der jetzigen Form einzusetzen.
"Mitarbeiter:innen per Videokamera zu überwachen, ist wirklich übelst. Krasse Respektlosigkeit gegenüber den Beschäftigten muss Folgen haben. Nach der erfolgreichen Beschwerde der AK Wien bei der Datenschutzkommission werden wir weiterhin alle arbeits- und datenschutzrechtlichen Mittel ausschöpfen, um die Rechte der Arbeitnehmer:innen zu verteidigen. Außerdem wollen wir, dass Arbeitszeitaufzeichnungen vom Arbeitgeber so ausgehändigt werden, dass die Arbeitnehmer:innen genug Zeit bekommen, diese zu kontrollieren. So viel Fairness haben sich die Mitarbeiter:innen ja wohl verdient!", so AK-Präsidentin Renate Anderl.
Datenschutzbehörde krtisiert auch Einsatz von Handflächenscannern bei Plachutta
Auch gegen die Verwendung von Handflächenabdruckscannern zum Unterzeichnen von Dokumenten wie den Arbeitszeitaufzeichnungen der Plachutta-Mitarbeiter, wird von der Datenschutzbehörde kritisiert. Die Behörde hält die Erfassung der hochsensiblen, biometrischen Daten für völlig überschießend. Die erforderliche freiwillige Nutzung der Geräte sei wegen eines "Ungleichgewichts der Macht" nicht gegeben, da Mitarbeiter den Job bei Plachutta nur bekommen würden, wenn sie der Nutzung von Handflächenabdruckscannern zustimmen würden.
Plachutta geht gegen Entscheidung der Datenschutzbehörde in Berufung
Plachutta gibt an, die betroffenen Kameras deaktiviert und die Einholung der Zustimmung fpr die Nutzung der Handflächenabdruckscanner geändert zu haben. Gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde will man vor dem Bundesverwaltungsgericht Berufung einlegen.
(Red)