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Entscheidung über weitere Opfer-Aussagen

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Eine Entscheidung über gerichtliche Aussagen von weiteren Opfern im Inzest-Fall ist vorerst ausständig. Wie Gerhard Sedlacek, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Freitag mitteilte, wurden diesbezügliche nähere Erkenntnisse für Ende nächster Woche erwartet.

Vorerst war noch nicht bekannt, ob bei Kindern von Elisabeth F. gerichtliche Aussagebereitschaft bestehe. Etwaige Einvernahmen würden dann kontradiktorisch durchgeführt werden, erläuterte Sedlacek. Die Befragungen würden per Video aufgezeichnet werden, dann könnten sie bei einem Prozess gegen den Tatverdächtigen Josef F. eingespielt werden.

Elisabeth F. wurde bereits gerichtlich befragt. Noch ausständig in dem Fall sei das psychiatrische Gutachten vom Tatverdächtigen Josef F. sowie die schriftliche Beurteilung eines Neonatologen. Der Mediziner gehe der Frage nach, inwieweit der 73-Jährige für den Tod eines Neugeborenen, den seine Tochter Elisabeth F. im Verlies zur Welt gebracht hatte, verantwortlich ist. Die Anklageschrift gegen Josef F. soll im Herbst fixiert werden, ein Prozess gegen den Tatverdächtigen noch heuer stattfinden.

Am 27. April war in Amstetten bekanntgeworden, dass der 73-jährige Josef F. seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Verlies eingesperrt und sexuell missbraucht haben soll. Während der Gefangenschaft habe der Mann mit der heute 42-Jährigen sieben Kinder gezeugt. Eines von ihnen sei nach der Geburt gestorben, das tote Baby habe der 73-Jährige angeblich in einem Holzofen verbrannt. Josef F. war weitgehend geständig, er befindet sich in Untersuchungshaft.

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