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Entlastungspaket im Detail: Wer wie viel Geld bekommt

Die einzelnen Punkte des Entlastungspakets im Detail.
Die einzelnen Punkte des Entlastungspakets im Detail. ©APA/BARBARA GINDL
Angesichts der enormen Teuerung wird die Bevölkerung mit diversen Maßnahmen unterstützt. Im Folgenden die einzelnen Punkte des Entlastungspakets im Detail.
6-Mrd.-Paket gegen Teuerung
Zahlungen noch im Sommer

Die Regierung hat am Dienstag ein 6 Mrd. Euro schweres Anti-Teuerungs-Paket präsentiert. Dieses enthält einerseits kurzfristige Maßnahmen, mit denen die Bevölkerung sofort entlastet wird und anderseits langfristige, strukturelle Änderungen.

Anti-Teuerungs-Maßnahmen: Das Entlastungspaket im Detail

Die Maßnahmen werden in einem dreistufigen Prozess umgesetzt: Im Sommer werden in einem ersten Schritt jene entlastet, die am stärksten von der aktuellen Teuerung betroffen sind - also Menschen mit niedrigem Einkommen. Im Herbst greift die Entlastung in der Breite der Bevölkerung, da die Teuerung mittlerweile auch im Mittelstand deutlich spürbar ist. Ab Anfang des nächsten Jahres sorgen strukturelle Entlastungen für eine dauerhafte Stärkung der Kaufkraft.

Alle Maßnahmen müssen im Parlament beschlossen werden. Jene, die kurzfristig wirken, werden daher schon dieser Tage eingebracht. An den Details wird derzeit in den Klubs der Regierungsparteien gearbeitet. Im Folgenden die einzelnen Punkte des Entlastungspakets im Detail.

Noch heuer wirksame Sofortmaßnahmen (rund 5 Mrd. Euro) für die Bevölkerung:

  • Im August werden 180 Euro für jedes Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt.
  • Im September fließen 300 Euro für Menschen mit geringem Einkommen etwa Sozialhilfebezieher, Arbeitslose und Mindestpensionisten.
  • Verschiebung der CO2-Bepreisung von Juli auf Oktober.
  • Parallel zur Einführung des CO2-Preises fließen im Oktober 250 Euro Klimabonus plus weitere 250 Euro Teuerungsbonus. Damit bekommen alle in Österreich lebenden Erwachsenen 500 Euro. Für jedes Kind kommen noch 250 Euro dazu. Der Klimabonus ist eine Ausgleichsmaßnahme für die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten. Er besteht aus einem Sockelbetrag und einem mehrstufigen Regionalausgleich. Für das Jahr 2022 war der Sockelbetrag ursprünglich mit 100 Euro festgelegt. Je nach Wohnort waren pro Person zwischen 100 und 200 Euro vorgesehen. Die niedrigste Stufe ist ausschließlich für die Wienerinnen und Wiener; wohnt man beispielsweise in Graz oder einer anderen größeren Stadt ist man in der Stufe zwei. Die dritte Stufe erhalten viele Umlandgemeinden. Anspruch auf die höchste Stufe hat ein gutes Drittel der Bevölkerung, vorwiegend am Land. Für heuer entfallen also diese regionalen Unterscheidungen, sie gelten erst wieder im kommenden Jahr..
  • Der erhöhte Familienbonus (2.000 statt 1.500 Euro) und der erhöhte Kindermehrbetrag (550 statt 450 Euro) werden auf das ganze Jahr 2022 vorgezogen. Ursprünglich war Juli 2022 vorgesehen. Die Auszahlung ist im Rahmen der Aufrollung der Lohnverrechnung voraussichtlich ab September beziehungsweise Oktober möglich oder über die Arbeitnehmerveranlagung für 2022.
  • Einführung eines einmaligen Teuerungsabsetzbetrags für 2022 in Höhe von 500 Euro. Zwischen 1.100 und 1.800 Euro Einkommen greifen die 500 Euro voll, darunter gibt es eine Einschleifung durch den SV-Deckel, darüber eine Einschleifregelung bis 2.500 Euro. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der Veranlagung (2023), bei Pensionisten bereits im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung.
  • Verlängerung des Wohnschirms (Schutz vor Delogierung).
  • Digi-Scheck für Lehrlinge (bis zu 3 mal 500 Euro pro Jahr) wird bis 2024 verlängert.

Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft (rund eine Mrd. Euro):

  • Die Strompreiskompensation für Unternehmen soll im Jahr 2022 einen Teil der indirekten CO2-Kosten, die durch die die Weitergabe der Kosten von Treibhausgasemissionen über die Strompreise tatsächlich entstehen, rückvergüten. Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen ist mit 75 Prozent der Einnahmen aus den Versteigerungserlösen des Jahres 2021 begrenzt. Das entspricht rund 235 Millionen Euro.
  • Unternehmen, die heuer besonders unten den hohen Energiekosten leiden, sollen für das Jahr 2022 mittels eines Zuschusses zu den Mehrkosten im Ausmaß von 400 bis 500 Mio Euro für Energie entlastet werden. Die genaue Ausgestaltung soll entlang der beihilferechtlichen Möglichkeiten im Befristeten Beihilferahmen der EU-Kommission erfolgen.
  • Teuerungsprämien für Arbeitnehmer: Zahlt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 auf Grund der gestiegenen Preise zusätzlichen Arbeitslohn, soll diese Zahlung steuerlich begünstigt werden: Derartige zusätzliche Zahlungen sollen als "Teuerungsprämie" im Kalenderjahr 2022 bzw. 2023 bis zu einem Betrag von insgesamt 3.000 Euro steuerfrei und sozialversicherungsfrei sein, auch sollen keine weiteren Lohnnebenkosten anfallen. Davon sind 1.000 Euro an eine entsprechende kollektive Regelung (lohngestaltende Vorschrift) gebunden, 2.000 Euro können auch einzelnen Arbeitnehmer gewährt werden. Der Deckel von 3.000 Euro soll auch Zahlungen der Mitarbeitergewinnbeteiligung berücksichtigen. Dies entspricht einer Entlastung von 600 Mio. Euro.

Strukturelle Maßnahmen (rund 22 Mrd. Euro bis 2026):

  • Ab 2023 wird die kalte Progression vollständig abgeschafft. Ein entsprechendes Gesetz soll vorsehen, dass Grenzbeträge der Progressionsstufen - mit Ausnahme der 55-Prozent-Stufe - sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 01.01. des Folgejahres angehoben werden. Damit soll eine höhere soziale Treffsicherheit gewährleistet werden. Um auf sich verändernde gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können, soll die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet werden, jährlich im Ausmaß des restlichen Volumens von 1/3 der Wirkung der kalten Progression einen Gesetzesvorschlag an den Nationalrat vorzulegen, der Entlastungsmaßnahmen von Erwerbstätigen und/oder Pensionisten im Ausmaß dieses Volumens beinhaltet. Das Volumen soll jährlich durch einen Progressionsbericht wissenschaftlich festgestellt werden. Die Berechnungsmethodik wird durch Studien des Wifo und des IHS festgelegt. Die Methodik der Berechnung wird alle zwei Jahre evaluiert. Sowohl die automatische Entlastung durch die Anpassung der Tarifstufen als auch die diskretionäre Entlastung soll ab 01.01. jedes Jahres wirken. Dies entspricht einer Entlastung bis 2026 von über 16 Mrd. Euro.
  • Senkung Lohnnebenkosten (UV-Beitrag um ein Zehntel, FLAF-Beitrag auf 3,7 Prozent). Die Mindereinnahmen des Familienlastenausgleichsfonds von 300 Mio. Euro werden durch Steuereinnahmen ersetzt. Die Senkung des UV-Beitrags wird zwischen Krankenkassa und Unfallversicherung verrechnet.
  • Ab 1. Jänner 2023 werden alle Sozialleistungen valorisiert, die bisher nicht jährlich angepasst wurden. Das betrifft die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Reha- und Umschulungsgeld, die Studienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag.
  • Darüber hinaus werden zukünftig der Verkehrsabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag und Pensionistenabsetzbetrag an den Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst.

(APA/Red)

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