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Entlastungspaket 2024: Das sind die wichtigsten Maßnahmen für Arbeiter, Angestellte, Familien und Pensionisten in Österreich

©RDNE Stock project (Pexels) via Canva Pro; Canva
Entlastungspaket 2024 soll mehr Spielraum für Familien in Österreich sicherstellen. Das sind die wichtigsten Entlastungsmaßnahmen im Überblick.

Das österreichische Bundesministerium für Finanzen hat unlängst ein umfassendes Entlastungspaket für das Jahr 2024 vorgestellt, das darauf abzielt, den finanziellen Druck auf die Bürgerinnen und Bürger zu mindern. Im Zentrum der Maßnahmen stehen die Anpassung der Tarifgrenzen und der Absetzbeträge, die eine direkte Reaktion auf die Inflationsentwicklung darstellen und insbesondere Familien in Österreich zugutekommen sollen.

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Anhebung der Tarifgrenzen und Absetzbeträge

Eine der Schlüsselkomponenten des Pakets ist die Erhöhung der Grenze für steuerpflichtige Einkommen. Ab 2024 müssen Steuerzahler erst ab einem Einkommen von 12.816 Euro Steuern entrichten, eine Anhebung gegenüber dem Vorjahr (11.693 Euro). Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass mehr Bürger von niedrigeren Steuersätzen profitieren können.

Ebenso werden die Absetzbeträge – darunter der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, Verkehrsabsetzbeträge, Unterhaltsabsetzbetrag sowie Pensionistenabsetzbeträge – vollständig an die Inflationsrate von 9,9 Prozent angepasst. Diese Anpassung soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen und den Steuerzahlern ermöglichen, diese Beträge über die Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen, falls sie nicht automatisch über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden.

Verbesserungen für Familien

Besonders hervorzuheben sind die Verbesserungen für Familien mit Kindern. Der Kindermehrbetrag, der bei der Arbeitnehmerveranlagung für Familien mit geringem oder keinem Einkommen relevant ist, steigt ab 2024 auf bis zu 700 Euro pro Kind – eine deutliche Erhöhung gegenüber den bisherigen 550 Euro. Zudem wird die Familienbeihilfe vollständig an die Inflationsrate angepasst, was eine direkte finanzielle Entlastung für Familien bedeutet.

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Eine weitere signifikante Änderung ist die Verdopplung des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Diese Maßnahme, zusammen mit steuerrechtlichen Anreizen zur Förderung von Betriebskindergärten, zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter zu verbessern.

Förderung von Mehrleistung und Flexibilität im Arbeitsleben

Das Entlastungspaket beinhaltet auch Maßnahmen zur Anerkennung und Förderung von Mehrleistung im Arbeitsleben. So wird der monatliche Freibetrag für Überstundenzulagen dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben, mit einer temporären Erhöhung auf 200 Euro für 18 Überstunden im Monat für die kommenden zwei Jahre. Auch die Freibeträge für Zulagen und Zuschläge für erschwerte Arbeitsbedingungen werden erhöht.

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Für Selbstständige steigt der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro. Zudem wird die Homeoffice-Regelung für Arbeitnehmer dauerhaft verlängert, was die Möglichkeit bietet, ergonomisch geeignetes Mobiliar als Werbungskosten abzusetzen.

Abschaffung der kalten Progression

Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die Abschaffung der kalten Progression, die zu einem Steuermehraufkommen führt, wenn die Tarife nicht an die Inflation angepasst werden. Durch diese Maßnahme werden die Steuerzahler im Jahr 2024 über 3,6 Milliarden Euro einsparen, was bis zu 8 Millionen Menschen zugutekommen wird.

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Wichtigste Entlastungsmaßnahmen im Überblick:

  • Anhebung der Tarifgrenzen: Steuerpflicht erst ab einem Einkommen von 12.816 Euro.
  • Anpassung der Absetzbeträge: Vollständige Anpassung an die Inflationsrate von 9,9 Prozent.
  • Erhöhung des Kindermehrbetrags: Bis zu 700 Euro pro Kind ab 2024.
  • Anpassung der Familienbeihilfe: Vollständige Anpassung an die Inflationsrate.
  • Verdopplung des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung: Von 1.000 Euro auf 2.000 Euro.
  • Steuerliche Anreize für Betriebskindergärten: Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Erhöhung des Freibetrags für Überstundenzulagen: Dauerhafte Anhebung auf 120 Euro, temporär auf 200 Euro für 18 Überstunden.
  • Anhebung der Freibeträge für Zulagen und Zuschläge: Für erschwerte Arbeitsbedingungen auf 400 Euro pro Monat.
  • Erhöhung des Grundfreibetrags für Selbstständige: Zum Gewinnfreibetrag von 30.000 Euro auf 33.000 Euro.
  • Dauerhafte Verlängerung der Homeoffice-Regelung: Ermöglicht das Absetzen von ergonomisch geeignetem Mobiliar als Werbungskosten.
  • Abschaffung der kalten Progression: Einsparungen von über 3,6 Milliarden Euro für die Steuerzahler im Jahr 2024.

Rechenbeispiel 1

Anhand eines Beispiels eines Angestellten in Vorarlberg mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro werden sich die Maßnahmen wie folgt auswirken.

Überblick über die finanzielle Situation 2024

Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 4.000 Euro ergibt sich für die Familie folgende finanzielle Situation im Jahr 2024:

  • Jahresbruttoeinkommen: 56.000 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge (SV): 10.039,20 Euro jährlich
  • Lohnsteuer (LSt): 3.479,06 Euro jährlich
  • Nettoeinkommen: 42.481,74 Euro jährlich

Durch das Entlastungspaket 2024 kann die Familie mit einer persönlichen Ersparnis von 679 Euro durch die Abschaffung der kalten Progression rechnen. Seit der Einführung dieser Maßnahme beläuft sich die Gesamtentlastung auf 1.059 Euro.

Rechenbeispiel 2

Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.500 Euro ergibt sich für einen Pensionisten folgende finanzielle Situation im Jahr 2024:

  • Jahresbruttoeinkommen: 21.000 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge (SV): 1.071,00 Euro jährlich
  • Lohnsteuer (LSt): 133,62 Euro jährlich
  • Nettoeinkommen: 19.795,38 Euro jährlich

Durch das Entlastungspaket 2024 kann der Pensionist mit einer persönlichen Ersparnis von 311 Euro durch die Abschaffung der kalten Progression rechnen. Seit der Einführung dieser Maßnahme beläuft sich die Gesamtentlastung auf 492 Euro.

Rechenbeispiel 3

Anhand eines Beispiels eines Arbeiters in Vorarlberg mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.400 Euro und zwei Kindern werden die Auswirkungen dieser Maßnahmen illustriert.

Überblick über die finanzielle Situation 2024

Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.400 Euro ergibt sich für den Arbeiter folgende finanzielle Situation im Jahr 2024:

  • Jahresbruttoeinkommen: 47.600 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge (SV): 8.533,32 Euro jährlich
  • Lohnsteuer (LSt): 1.181,48 Euro jährlich
  • Nettoeinkommen: 37.885,20 Euro jährlich

Durch das Entlastungspaket 2024 kann der Arbeiter mit einer persönlichen Ersparnis von 557 Euro durch die Abschaffung der kalten Progression rechnen. Seit der Einführung dieser Maßnahme beläuft sich die Gesamtentlastung auf 938 Euro.

Rechenbeispiel 4

Eine Angestellte mit einem Kind in Vorarlberg und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.300 Euro soll wie folgt entlastet werden.

Überblick über die finanzielle Situation 2024

Mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.300 Euro ergibt sich für die Angestellte folgende finanzielle Situation im Jahr 2024:

  • Jahresbruttoeinkommen: 32.200 Euro
  • Sozialversicherungsbeiträge (SV): 5.466,64 Euro jährlich
  • Lohnsteuer (LSt): 194,30 Euro jährlich
  • Nettoeinkommen: 26.539,06 Euro jährlich

Durch das Entlastungspaket 2024 kann die Angestellte mit einer persönlichen Ersparnis von 630 Euro durch die Abschaffung der kalten Progression rechnen. Seit der Einführung dieser Maßnahme beläuft sich die Gesamtentlastung auf 1.001 Euro.

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