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Entflohener Häftling: Justizanstalt wehrt sich

Der in der Justizanstalt Joseftadt eingesessene Häftling "durch eine Verkettung missverständlicher Umstände" entkommen sein.
Der in der Justizanstalt Joseftadt eingesessene Häftling "durch eine Verkettung missverständlicher Umstände" entkommen sein. ©APA
Im Fall des geflüchteten und nun wieder aufgetauchten Häftlings meldet sich nun die Strafvollzugsdirektion zu Wort. Er sei "durch eine Verkettung missverständlicher Umstände" entkommen.
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Die Strafvollzugsdirektion hat am Mittwoch Medienberichte zum Fall des Ende Juni geflüchteten und nun wieder aufgetauchten Untersuchungshäftling Nikola B. zurückgewiesen. Der 31-Jährige sei “durch eine Verkettung missverständlicher Umstände” aus der Justizanstalt Wien-Josefstadt entkommen, erklärte die Behörde in einer Aussendung. Er sei “weder namentlich zur Entlassung aufgerufen” worden, “noch gelang ihm durch Vorweisen eines falschen Ausweises die Flucht”. Die Vollzugsdirektion weiter: “Vielmehr hat sich der Insasse bewusst als jemand anderes ausgegeben und so die diensthabenden Beamten getäuscht.”

Demgegenüber behauptete Häftling Nikola B. in einem Interview mit der Gratis-Zeitung “Heute”, dass er nicht mit dem Ausweis eines Zellengenossen entwischt sei. “Wahr ist: Der Beamte hat wohl aus Versehen meinen Namen aufgerufen. Ich dachte, ich werde in ein anderes Gefängnis verlegt. Aber plötzlich stand ich allein auf der Straße”, wurde der 31-Jährige zitiert.

Häftling wusste von Verwechslung

Die Strafvollzugsdirektion erklärte dazu, Häftling Nikola B. habe “während des komplexen Entlassungsvorganges in mehreren Etappen falsche Angaben gemacht und sogar die ihm aufgrund der Verwechslung ausgefolgten persönlichen Gegenstände des rechtmäßig zu Entlassenden angenommen – deren Übernahme wurde durch N.B. (Nikola B., Anm.) mit seiner Unterschrift bestätigt”.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe der Häftling also gewusst, dass er offensichtlich von den Beamten verwechselt worden war. “Dennoch reklamierte er bei der Übernahme nicht, dass seine persönlichen Gegenstände, die in Anzahl und Wert die ihm fälschlicher Weise ausgefolgten deutlich überschritten, fehlen”, so die Darstellung der Vollzugsdirektion.

Geldstrafe für Häftling

Nikola B. stehe nun ein vollzugsinternes Ordnungsstrafverfahren bevor, in dessen Rahmen der Häftling unter anderem zu einer Geldstrafe verurteilt werden könne, so die Vollzugsdirektion. Die Entscheidung darüber treffe die zuständige Anstaltsleitung, “da eine Flucht aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen kein gerichtlich strafbarer Tatbestand ist”.

Die Direktion erklärte, dass der “Entlassungsvorgang in der Justizanstalt Wien-Josefstadt zwischenzeitlich organisatorisch neu strukturiert” werde. Zusätzlich werde ein biometrischer Kontrollvorgang in Form eines Fingerprint-Scans für Häftlinge eingeführt, “sodass weitere derartige Vorfälle ausgeschlossen werden können”. (APA)

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