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Entführung: Schwarz vor Gericht

Weil er im vergangenen Oktober versucht haben soll, in Wien die Entführung einer rumänischen Millionärstochter zu organisieren, muss sich am 7. August Wolfgang Schwarz (58), Eiskunstlauf-Olympiasieger von 1968, im Straflandesgericht verantworten.

Im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage drohen dem früheren Spitzensportler bis zu 20 Jahre Haft.  
  
Schwarz, der am 14. September seinen 59. Geburtstag feiert, ist im Grauen Haus mittlerweile ein „alter Bekannter“. Zwei Prozesse wegen Mädchenhandels hat er bereits hinter sich, derzeit sitzt er in der Justizanstalt Simmering eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten ab, weil er junge Frauen aus dem Baltikum nach Österreich gelotst und hier an Rotlicht-Lokale „vermittelt“ hatte.  
  
Im Vergleich zu dem, was er laut der nunmehrigen Anklage ausgeheckt haben soll, waren das allerdings „Peanuts“: Staatsanwalt Michael Scharf wirft Schwarz vor, am 19. und 21. Oktober einen Rumänen aufgefordert zu haben, ein mittlerweile 19-jähriges Mädchen zu kidnappen, wobei er ihm das Haus zeigte, in dem diese lebte, und auch einen Geldübergabeort für die geplante Erpressung festlegte.  
  
Das Haus kannte der Ex-Sportler sehr gut, handelte es sich dabei doch um sein eigenes in der Vogentalgasse in Wien-Simmering. Weil es Schwarz nicht finanziell nicht sehr gut ging, überließ er es dem Bürgermeister der rumänischen Stadt Slanic-Moldova, der in seiner Heimat angeblich der drittreichste Mann sein soll. Dieser ließ dort seine lebenslustige Tochter wohnen, die in Wien zuletzt die Danube International School besuchte.  
  
Mit deren Entführung hoffte Schwarz offenbar, sich seiner finanziellen Sorgen entledigen zu können. Er traute sich den Menschenraub allerdings nicht selber zu und suchte daher nach einem geeigneten „Werkzeug“. Über einen rumänischen Bekannten lernte er in einer McDonald’s-Filiale einen weiteren Rumänen kennen, der vorgab, in London zu leben und sich – wie sich bald heraus stellen sollte – nur zum Schein bereit erklärte, das beabsichtigte Kidnapping durchzuführen.  
  
„Den konkreten Handlungsablauf gab der Beschuldigte nur insoweit vor, als der Mann den Tagesablauf des Entführungsopfers beobachten und das Mädchen schließlich auf der Straße in der Nähe ihres Wohnhauses entführen sollte. Die Tat sollte entweder am Wochenende des 22./23. Oktober oder des 29./30. Oktober stattfinden, so dass der Vater des Entführungsopfers drei Werktage zur Beschaffung des Lösegeldes Zeit hätte“, heißt es in der Anklageschrift. Schwarz soll dem vermeintlichen Kidnapper die Hälfte des Lösegeldes versprochen haben.  
  
Weitere Details besprach der frühere Kufen-Star nicht, er vertraute laut Anklage „auf die Professionalität“ des angeblichen Verbrechers. Lediglich über die Geldübergabe machte sich Schwarz Gedanken: Ihm schwebte dafür ein Parkplatz oder eine Raststätte am Autobahnabschnitt zwischen Salzburg und der deutschen Grenze vor.  
  
Was Schwarz allerdings nicht wusste: Schon sein allererster Ansprechpartner hatte bereits den Vater des Mädchens informiert, dass jemand diese entführen lassen wolle und nun auf der Suche nach einem Kidnapper sei. Über einen Freund gelang es dem Bürgermeister, Aufschluss darüber zu bekommen, dass hinter dieser Sache Wolfgang Schwarz steckte.  
  
Der Bürgermeister brachte nun einen Landsmann dazu, Kontakt mit Schwarz aufzunehmen und sich diesem als der gewünschte Entführer zu präsentieren. In Wahrheit geriet Schwarz also an einen „Entführer“, den sich ausgerechnet das ins Auge gefasste Erpressungsopfer ausgesucht hatte.  
  
Als der Millionär den Eindruck gewann, dass Schwarz sein Vorhaben in die Tat umsetzen wollte, verständigte er über Vermittlung der Info-Illustrierten „News“ die Polizei. Schwarz wurde festgenommen, als er sich neuerlich mit dem vermeintlichen Kidnapper traf.  
  
Zunächst behauptete der Ex-Sportler im polizeilichen Verhör, er habe mit der Geschichte überhaupt nichts zu tun. Mittlerweile räumt er ein, er sei an einer Entführung beteiligt gewesen, doch habe es sich dabei um einen nicht tauglichen und daher straflosen Versuch gehandelt.  
  
Der Staatsanwalt sieht das anders: Die Verwirklichung des Plans des Olympiasiegers sei „nicht geradezu denkunmöglich“, der Entführungsversuch „bloß relativ untauglich und damit strafbar“, führt er dazu in der Anklageschrift aus.

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