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Enquete-Kommission zum Thema Sterbehilfe

Mit dem sensiblen Thema Würde am Ende des Lebens hat sich die entsprechende Enquete-Kommission am Freitag erstmals in einer öffentlichen Sitzung im Plenarsaal beschäftigt. Der Tenor der Experten dabei: Hospiz- und Palliativbetreuung muss flächendeckend verfügbar sein, und die bestehenden Gesetze in Österreich sind ausreichend.


“Das Thema Lebensende wird oft verdrängt. Wir wollen es in die Mitte holen, ins Zentrum der Politik, hier herein ins Parlament”, erklärte Gertrude Aubauer (ÖVP), Vorsitzende der Enquete-Kommission in ihrer Begrüßung. Ziel sei es, Ängste und Sorgen zu nehmen: “Niemand soll am Ende des Lebens allein gelassen werden.” Die Grundfrage sei, wie man einen würdevollen Umgang mit den Betroffenen in der letzten Lebensphase schafft. Dem Aufruf zur Stellungnahme sind 600 Bürger gefolgt – so viele Positionen und Anregungen trafen via E-Mail im Parlament ein. Aubauer versicherte, dass diese Anregungen in die politische Arbeit einfließen werden.

“Sterben ist ungeheuerlicher als der Tod, weil wir es erleben”, so Elisabeth Steiner, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der EGMR habe sich in der Vergangenheit immer wieder mit dem Thema beschäftigt und sei zu dem Schluss gekommen, dass kein Recht besteht, das einen Staat zwingt, den Tod zu ermöglichen. Die Österreichische Regelung im Strafrecht mit einem Verbot der Sterbehilfe entspreche der EGMR-Rechtssprechung. Aus Sicht der Menschenrechtskonvention sei die Regelung ausreichend und klar. Was die Diskussion über die Aufnahme des Sterbehilfe-Verbots in die Bundesverfassung betrifft, meinte Steiner, es handle sich um eine politische Frage. Aus Sicht des EGMR sei die einfachgesetzliche Regelung ausreichend.

“Am Geld darf es nicht scheitern”, pochte Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbands Hospiz Österreich, auf ausreichend finanzielle Ausgestaltung für die Hospiz- und Palliativversorgung. Diese Einrichtungen müssten für alle “erreichbar, zugänglich und leistbar” sein. In Österreich sei diese Versorgung aber zum Teil noch nicht ausreichend, kritisierte Klasnic und forderte kreative Finanzierungen. Zur Sterbehilfe erklärte die ehemalige steirische Landeshauptfrau: “Ich betrachte das Wort als Unwort der Zeit und Unwort des Jahres. Wo ist die Grenze, wo fängt es an und wo hört es auf?”

“Aus dem Recht auf Leben lässt sich zwar keine Pflicht des einzelnen zum Leben ableiten, aber wohl die Pflicht der Rechtsgemeinschaft zum Schutz des Menschenlebens”, so Günter Virt, Mitglied der European Group on Ethics in Science and New Technologies. Aus seiner Sicht geht es um eine Richtungsentscheidung, so sei die Würde des Menschen mit seinem Menschsein gegeben und nicht von den Umständen abhängig. Sie könne nicht erworben oder zugeschrieben werden, sie könne auch in Zeiten von Schwäche und Abhängigkeit nicht verloren gehen. Würde könne aber verletzt werden, so Virt.

Maria Kletecka-Pulker, Mitglied der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, appellierte, die rechtlichen Instrumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten zu nutzen. Eventuell braucht es nur ein paar Verbesserungen, so Kletecka-Pulker. Sie erwähnte auch das “Recht auf Unvernunft”, wonach jede medizinische Maßnahme abgelehnt werden könne. All die Überlegungen über das Sterben in Würde zeigen laut Kletecka-Pulker: “Wichtig ist die Kommunikation.” Die eigenen Vorstellungen sollen rechtzeitig besprochen werden. Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werde man sich in der Jänner-Sitzung befassen, dies sei ein wichtiger Punkt, kündigte Aubauer hierzu an.

Bei der Palliativbetreuung rede man nicht nur von wenigen Tagen, sondern oft von Wochen oder vielen Monaten, gab Harald Retschitzegger, Präsident der Österreichischen Palliativgesellschaft, zu bedenken. Retschitzegger berichtete aus seiner Arbeitserfahrung, im Rahmen dieser er mit schwerkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörige in Kontakt gekommen sei. In derartigen Situationen brauche es kompetente Betreuer, die einerseits informieren andererseits aber auch genau zuhören.

Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) will unter anderem die Frage “Was ist ein selbstbestimmtes Leben und was ein selbstbestimmtes sterben?” diskutiert wissen. Es gehe um sensible Fragen, die in den nächsten Monaten unter Einbindung von Experten besprochen werden sollen. Mit Blick zurück auf eine “düstere Vergangenheit” stellte sie fest, dass derartige Fragen nur in einer gefestigten Demokratie diskutiert werden können, und eine solche sei Österreich.

Caritas und Diakonie forderten einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreuung. Außerdem pochen sie auf eine einheitliche Finanzierung.

Caritas-Präsident Michael Landau appellierte in seinem Beitrag im Parlament an die politisch Verantwortlichen: “Halten Sie das Thema auch weiterhin aus dem politischen Tagesstreit heraus.” Denn dafür sei es zu wichtig. “Bemühen Sie sich um Lösungen im Interesse der Menschen. Jeder Sterbender ist ein Lebender bis zuletzt.” Bund, Länder und Gemeinden sowie die Krankenversicherungen müssten ein Sterben in Würde durch sinnvolle Planung und gemeinsame Finanzierung sicherstellen.

Landau forderte außerdem einen sicheren, einklagbaren Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreuung in all ihren Formen. Auch für ihn ist der bestehende österreichische Rechtsrahmen ein “brauchbares Regelwerk”. Schon heute dürfe etwa niemand gegen seinen Willen behandelt werden.

Auch die Diakonie Österreich pocht auf einen einklagbaren Rechtsanspruch und ausreichende Finanzierung sowie den Ausbau der Dienste, auch etwa des mobilen Hospiz. Aus Sicht von Direktor Michael Chalupka fehlt es derzeit an der flächendeckenden Umsetzung und an einer einheitlichen Finanzierung – die unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern könnten seiner Meinung nach aber auch genutzt werden, um mit den verschiedenen Best Practice-Beispielen ein zufriedenstellendes System in ganz Österreich zu schaffen.

Tötung auf Verlangen und die Beihilfe zum Suizid sollen verboten bleiben, betonte Chalupka. Worüber die Diakonie allerdings nachdenke wolle, sei ein “größerer Spielraum für Gewissensentscheidungen” bei der Frage der Beihilfe zum Suizid. Dies impliziere zum einen, dass assistierter Selbstmord “kein Rechtsanspruch sein kann, der sich an den Staat oder gar an Dritte richtet”. Denn wären Dritte zur Suizidhilfe verpflichtet, hätten sie ja keinen Spielraum mehr für eine Gewissensentscheidung, so der Direktor.

CS Caritas Socialis Geschäftsführer Robert Oberndorfer forderte in einer Aussendung den Ausbau des Hospiz- und Palliativbereichs in Österreich sowie ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativbetreuung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.

Kompetente Schmerztherapie macht Euthanasie und assistierten Suizid entbehrlich, das erklärte die Österreichische Schmerzgesellschaft anlässlich der aktuellen Diskussion. Gewarnt wird davor, bei der Schmerzmedizin zu sparen, zumal das den Druck für Sterbehilfe verstärken würde.

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