AA

Der Zeitplan für die Wahlen in Wien

Mit der Fixierung des Termins für die Wien-Wahl beginnen auch die entsprechenden Fristen zu laufen - die sich auf Grund des Stichtags 26. August ergeben.

So wird vom 16. September bis einschließlich 25. September das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Abgabe von Unterstützungserklärungen ist ebenfalls bis 25. September möglich.


Während der Auflage-Frist werden die Wahlberechtigten mit Aushängen in den Häusern informiert. Sie können allfällige Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamt erheben – etwa wenn nach dem Hausanschlag zu viele oder zu wenige Personen als wahlberechtigt aufscheinen.


Wahlberechtigten dürfen in jenem Wahlsprengel wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte kann das Wahlrecht allerdings außerhalb dieses Sprengels, aber jedenfalls nur innerhalb Wiens, ausgeübt werden. Personen, die sich am Wahltag in einem Spital oder einem Pflegeheim befinden, müssen ebenfalls eine Wahlkarte beantragen.


Für Wahlvorschläge, die von einer wahlwerbenden Partei, die nicht im derzeitigen Gemeinderat vertreten ist, eingebracht werden, sind Unterstützungserklärungen zu bringen. Dies gilt auch für Wahlvorschläge zu den Bezirksvertretungen. Benötigt werden für den Gemeinderat 100 Unterschriften pro Wahlkreis, für die Bezirksvertretungswahl 50 Unterschriften pro Bezirk.


Wahlvorschläge für den Gemeinderat oder die Bezirksvertretungen, die von mindestens fünf Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben sind, bedürfen keiner Unterstützungserklärungen. Das kommt vor allem dem BZÖ, das erstmals bei der Gemeinderatswahl antritt, zu Gute.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Der Zeitplan für die Wahlen in Wien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen