AA

Energiekostenzuschuss I kostete deutlich weniger als veranschlagt

Energiekostenzuschuss I kostete nicht so viel wie veranschlagt.
Energiekostenzuschuss I kostete nicht so viel wie veranschlagt. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Deutlicher Unterschied: Der Energiekostenzuschuss I (EKZ I), mit dem die hohen Energiepreise aus dem Jahr 2022 für Unternehmen abgefedert werden sollten, hat die Regierung weniger als halb so viel gekostet wie im Budget für die Hilfe veranschlagt wurde.
EKZ II: Warnung vor Überförderung

Mitte Februar lief die Antragsfrist für den Zuschuss aus, bis dahin wurden 11.235 Anträge mit einem Zuschussvolumen von 403,8 Mio. Euro gestellt. Auch heuer gibt es mit dem EKZ II Energie-Hilfen für Firmen, die Details stehen mittlerweile fest.

"Energiekostenzuschuss I war weniger teuer als wir angenommen haben"

"Der Energiekostenzuschuss I war weniger teuer als wir angenommen haben", sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im Gespräch mit Journalisten. "Wir sind froh, dass das Budget nicht ausgeschöpft wurde."

1,3 Mrd. standen für Energiekostenzuschuss I zur Verfügung

Ursprünglich waren 1,3 Mrd. Euro für den EKZ I zur Verfügung gestanden, der Betrag wurde aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Dabei habe es mit 93.633 deutlich mehr Voranmeldungen als tatsächliche Anträge gegeben. Grund sei, dass viele Firmen sich vorbeugend angemeldet, dann aber die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt hätten, so Kocher. Im Schnitt brauche man derzeit 13 Tage für die Abwicklung eines Antrags ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Bisher wurden 75,1 Mio. Euro an 2.691 Antragsteller ausbezahlt.

Für den auf das vierte Quartal ausgeweiteten EKZ I - ursprünglich hatte die Förderung nur den Zeitraum Februar bis September 2022 umfasst - läuft die Anmeldefrist dagegen erst an. Start für die Voranmeldung ist am 29. März, ab dann haben Firmen bis 14. April Zeit. Die Antragsphase ist dann von 17. April bis 16. Juni geplant. Neu in der Ausgestaltung ist beim EKZ I für das vierte Quartal, dass nicht nur Strom, Gas und Treibstoffe, sondern auch Wärme, Kälte und Dampf als förderfähige Energieträger aufgenommen wurden. Zudem hat die EU-Kommission die Liste der betroffenen Sektoren ausgeweitet.

Mehr Neuerungen bei Energiekostenzuschuss II

Deutlich mehr Neuerungen gibt es beim Energiekostenzuschuss II (EKZ II), der für das gesamte Jahr 2023 beantragt werden kann. Hintergrund sind vor allem Änderungen im EU-Krisenbeihilferahmen. Künftig gibt es statt vier nun fünf Förderstufen. Die Energieintensität spielt in den ersten zwei Stufen keine Rolle mehr, weiters wird die Bandbreite der Förderintensität von 30 bis 70 Prozent auf 60 bis 80 Prozent angehoben. Die Förderobergrenze der Stufe 1 steigt von bisher 400.000 Euro auf 2 Mio. Euro. In der neuen, fünften Stufe liegt die Förderobergrenze bei 100 Mio. Euro und die Förderintensität bei 40 Prozent.

Um eine Förderung zu erhalten müssen Unternehmen Auflagen erfüllen. So gilt für alle Stufen eine Beschränkung bei der Auszahlung von Boni und Dividenden. Die Antragstellung soll in zwei Tranchen erfolgen: Für das erste Halbjahr soll sie im dritten Quartal 2023 stattfinden, für das zweite Halbjahr im ersten Quartal 2024. Bei der Ausgestaltung des EKZ II habe man vor allem auf das deutsche Modell geachtet, mit dem Ziel, die Unternehmen in ähnlichem Ausmaß zu unterstützen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe zu erhalten, sagte Kocher.

Für kleine Unternehmen und Einzelunternehmer, die die Förderuntergrenze von 3.000 Euro nicht erreichen, gibt es zudem ein Pauschalfördermodell. Dieses sieht eine Pauschalförderung zwischen 110 und 2.475 Euro vor für Betriebe, die einen Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro im Jahr erzielen. Daneben richtet sich die Höhe der Förderung nach der Branche. Die Pauschale kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Die Abwicklung soll über die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und voll automatisiert erfolgen. Damit soll der bürokratische Aufwand reduziert werden. Prüfungen der Anträge soll es nur geben, wenn bei der Antragstellung Probleme auftauchen.

"Pre-Check"

Betriebe sollen sich ab Mitte April bei der FFG für einen "Pre-Check" anmelden können und erhalten dann Informationen, was für die Antragstellung vorzubereiten ist. Anträge sollen dann ab Mitte Mai gestellt werden können. Öffentliche Unternehmen und solche aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien sind von dem Pauschalfördermodell ausgeschlossen.

Kocher nannte Ziel

Ziel der Förderungen sei es vor allem, den Unternehmen "Planungssicherheit zu geben, sollten sich die Preise wieder erhöhen", so Kocher. Für 2023 stehen insgesamt 3,5 Mrd. Euro für die Energie-Hilfen für Unternehmen zur Verfügung. Kocher schließt nicht aus, dass die Kosten auch beim EKZ II wieder unter dem veranschlagten Budget bleiben könnten. Das sei aber auch abhängig davon, wie sich die Preise für Gas und Strom entwickeln. "Wenn die Preise so bleiben wie sie sind, dann bin ich optimistisch dass wir unter den 7 Mrd. bleiben", sagte der Minister. Zudem hofft er auf das EU-Modell zur Koordinierung des Gaseinkaufs zur Dämpfung von Preisausschlägen.

Klar sei aber auch, dass die Energieförderungen nicht auf Dauer bestehen bleiben könnten. "Ich rechne damit, das wir das 2024 nicht mehr brauchen", so Kocher. Er geht außerdem davon aus, dass noch heuer eine gemeinsame europäische Lösung auf den Tisch kommt.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Energiekostenzuschuss I kostete deutlich weniger als veranschlagt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen