Energiekostenzuschuss für neue Selbstständige beschlossen

Gelten soll der Energiekostenzuschuss für jene neuen Selbstständigen, die im Zeitraum von Februar bis Dezember 2022 durchgehend nach GSVG pflicht- bzw. krankenversichert waren, sofern die monatliche Beitragsgrundlage für Dezember 2022 die Höchstbeitragsgrundlage von 6.615 Euro nicht erreicht. Vorgesehen ist eine einmalige Gutschrift auf das Beitragskonto im vierten Quartal 2023.
Weitere Beschlüsse im Wirtschaftsausschuss
Grünes Licht gab der Wirtschaftsausschuss auch für eine Verschärfung der Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Vorratspflicht zur Erdölbevorratung. Damit sollen für vorratspflichtige Importeure die Strafen deutlich erhöht werden.
Ein Antrag der NEOS für einen Komplettausstieg aus russischem Gas wurde ebenso vertagt wie eine Forderung der FPÖ für eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen am Balkon.
(Red.)