Ende der SPÖ-Blockade: Diese Gesetze stehen an

Neben dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist auch bei der Novelle des Verbotsgesetzes und beim Krisensicherheitsgesetz eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat nötig. Auch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, die derzeit final verhandelt wird, ist eine Zweidrittelmaterie.
SPÖ blockierte unter Rendi-Wagner Zweidrittelmehrheit für Gesetze
Zu einer Zweidrittelmehrheit im Parlament können den Regierungsparteien aufgrund ihrer Fraktionsstärke entweder die SPÖ oder die FPÖ verhelfen. Die Sozialdemokraten hatten unter Pamela Rendi-Wagner zuletzt einige Wochen lang die Linie verfolgt, grundsätzlich keine Zweidrittelmehrheit zu ermöglichen, um Druck bei Antiteuerungsmaßnahmen zu machen. Unter dem neuen Parteichef Andreas Babler stellte der geschäftsführende Klubobmann Philip Kucher nun in Aussicht, die Blockade nicht fortzusetzen - "wir sind jetzt gesprächsbereit", meinte er Donnerstagabend.
Bessere Sozialverträglichkeit bei Erneuerbare-Wärme-Gesetz gefordert
Betroffen ist das seit Monaten in Verhandlung stehende ERNEUERBARE-WÄRME-GESETZ. Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich der Ausstieg aus Gasheizungen bis 2040 und aus Ölheizungen bis 2035. Aus Sicht der Grünen ist es ein zentrales Gesetz für den Klimaschutz. Im November 2022 wurde bereits eine Regierungsvorlage beschlossen, mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Parlament wurde es allerdings bisher nichts. Inhaltlich pochte die SPÖ hier stets auf bessere Sozialverträglichkeit. Auch die Wirtschaftskammer soll im Hintergrund auf der Bremse stehen.
Inzwischen in einer abgespeckten Version im Hohen Haus beschlossen wurde das ENERGIEEFFIZIENZGESETZ. Die SPÖ blockierte einen Zweidrittelbeschluss, die Zeit drängte allerdings, um drohende EU-Bußgelder zu vermeiden - deshalb wurde Anfang Juni eine Version beschlossen, die nur eine einfache Mehrheit benötigte. Ziel des Gesetzes ist es, nationale und EU-weite Klimaziele zu erreichen, indem der Energieverbrauch in Österreich bis 2030 um 18 Prozent verringert wird. Der Nachteil der "Light"-Version ist, dass die Bundesländer bei der Verpflichtung zum Sparen nicht einbezogen werden konnten.
Auch Verbotsgesetz und Krisensicherheitsgesetz benötigen SPÖ-Stimmen
Auf die Zustimmung der SPÖ für die notwendige Verfassungsmehrheit hofft die Regierung bei der Verschärfung des VERBOTSGESETZES, die im Juni im Ministerrat beschlossen worden ist. Mit der Novelle soll es auch strafbar werden, wenn einschlägige Inhalte vom Ausland aus mit Zielrichtung Österreich gepostet werden. Für Beamte soll künftig jede rechtskräftige Verurteilung nach dem Verbotsgesetz zum Amtsverlust führen. Zudem wird es Behörden ermöglicht, NS-Devotionalien auch ohne Strafverfahren aus dem Verkehr zu ziehen.
Erst diese Woche segnete der Ministerrat das KRISENSICHERHEITSGESETZ ab, das ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit im Parlament erfordert. Das Gesetz sieht vor, dass unter dem Innenministerium ein neues Lagezentrum eingerichtet wird, außerdem soll es eine effiziente Koordination zwischen den betroffenen Akteuren wie Bundes- und Landesbehörden und Einsatzorganisationen sicherstellen. Es wird auch erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und der damit verbundenen Gremien und Prozesse definiert. Zudem wird ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Bundesregierung im Kanzleramt eingerichtet. Das Problem der Koalition: Sowohl FPÖ als auch SPÖ bekräftigten zuletzt wieder, das Gesetz inhaltlich abzulehnen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) verwies darauf, dass es auch möglich wäre, einen "Großteil" des Pakets mit einfacher Mehrheit zu beschließen.
Gesetz zur Informationsfreiheit und Weisungen in der Justiz noch in Verhandlung
In finaler Abstimmung zwischen den Koalitionsparteien dürfte der Gesetzentwurf zur INFORMATIONSFREIHEIT, also zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses, sein. Dieses Vorhaben zieht sich seit Jahren, der neue Entwurf ist noch für Juni angekündigt. Auch hier brauchen ÖVP und Grüne eine Verfassungsmehrheit.
Eine weitere Reform, die eine Zweidrittelmehrheit benötigen würde, ist die Neugestaltung der WEISUNGSSPITZE IN DER JUSTIZ. Hier sind sich bisher allerdings nicht einmal ÖVP und Grüne als Koalition einig: Die Türkisen wollen einen Bundesstaatsanwalt, die Grünen dagegen einen Senat.
(APA/Red)