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Elvis-Song wird eine Sache fürs Gericht

Elvis Presley / &copy APA
Elvis Presley / &copy APA
Ein Elvis-Song sorgt derzeit für einen Rechtsstreit in Wien - "Amateursänger" Wolfgang Hahn veröffentlichte eine Aufnahme - Komponist Jerry O. Scheff will nun klagen, weil Hahn angeblich keine Rechte dafür habe. Link: Elvis-Week noch bis Sonntag im Hilton

“Fire Down Below” – das ist der Song des Anstoßes. Wolfgang Hahn alias Wolf Memphis führte ihn bei seinem Wiener Elvis-Festival auf und veröffentlichte eine CD. Darauf stammt die musikalische Begleitung von der Original Elvis Band, die dieses Lied im Jahr 2002 aufgenommen hat. Eigentlich sollte DJ Ötzi das Lied singen, was nie passiert ist. Damals trat Hahn als Vermittler auf.

Mit einem österreichischen Anwalt kämpft Scheff nun um eine einstweilige Verfügung. “Ich habe diesen Song 25 Jahre lang in der Schublade gehabt. Warum sollte ich ihn gerade diesem Wolfgang Hahn geben”, so der Komponist am Mittwoch bei einer Pressekonferenz.


Elvis-Demo für DJ Ötzi

“Er nutzt ein Demo, das für DJ Ötzi erstellt wurde, ohne meine Erlaubnis.” Es wäre ausgemacht gewesen, dass Hahn 11.000 US-Dollar an Scheff zahlen muss, um die Rechte für eine Veröffentlichung (mit dem Gesang von DJ Ötzi) zu erwerben. Dieses Geld habe er nie bekommen.

Hahn soll für Rechte bezahlt haben

Hahn selbst erschien ebenfalls im Hilton. Der Zutritt zu der Pressekonferenz wurde ihm zwar verweigert, er beteuerte aber vor verschlossenen Türen sein Recht. Er habe Tonstudio und Musiker für die Aufnahme am 13. August 2002 in Memphis gezahlt und von dem damals beteiligten Manager Herbert Fechter die Rechte für die Einspielung bekommen.

Fechter: “Rechte liegen beim Autor”

Fechter meldete sich unteredessen per Aussendung zu Wort: Zwar habe er Hahn “den Betrag von 9.200 Euro für sämtliche diese Aufnahmen betreffenden Kosten übergeben”, diese Kostenübernahme bedeute aber nicht, “dass wir Rechte an diesem Titel erworben haben”. Fechter weiter: “Wir besitzen keine Rechte und können daher auch keine verkaufen. Die Rechte an diesem Titel liegen alleine beim Autor und Komponisten, Jerry Scheff.”

Ein österreichisches Zivilgericht muss sich jetzt mit dem Elvis-Song beschäftigen.

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