Elternvertreter sehen Gefahr unfairer Noten an Mittelschulen

Ab 202 werden an den Mittelschulen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab der 2. Klasse zwei Leistungsstufen ("Standard", "Standard AHS") auf dem Zeugnis verzeichnet. Ein Wechsel zur BHS oder zum Oberstufenrealgymnasium ist lediglich mit einer Bewertung nach "Standard AHS" oder einem "Sehr Gut" oder "Gut" im "Standard"-Niveau machbar, bei schlechteren Bewertungen wird eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bei BMS ist ein Direktwechsel auch mit einem "Befriedigend" im "Standard"-Niveau möglich.
Mittelschulen: Keine verbindlichen Kriterien für Benotungsniveaus
Dafür, ob jemand auf dem Niveau "Standard AHS" oder "Standard" benotet wird, fehlen aus Sicht der Elternvertreter trotz der vor einigen Jahren in Kraft getretenen neuen Lehrpläne aber immer noch klare und verbindliche Festlegungen. "Es darf nicht sein, dass es von der einzelnen Lehrperson abhängt, ob man mit seinen Kenntnissen nur ein 'Standard Genügend' oder ein 'AHS Genügend' erreicht", kritisierte Paul Haschka, Vize-Vorsitzender des Dachverbandes, in dem alle Landesverbände außer Wien und Salzburg vertreten sind. Auch dass es außer bei einem "Nicht Genügend" keine echte Beschwerdemöglichkeit gegen die Benotung gebe, sei problematisch, so Haschka zur APA.
Für Ilse Schmid, Präsidentin des Landeselternverbands Steiermark, sollte bei den derzeit stattfindenden Elternsprechtagen zumindest seitens der Schulen genauer klargelegt werden, welche Anforderungen jeweils gestellt werden. In ihrer Kritik bestätigt sehen sich die Elternvertreter durch eine im Frühjahr veröffentlichte Studie anlässlich 10 Jahre NMS: Dieser zufolge hat ein kleiner Teil der Jugendlichen (4,1 Prozent) an der NMS am Niveau "Standard" einen Fünfer erhalten, obwohl sie die in den Bildungsstandards vorgegebenen Grundkompetenzen erreicht haben. Gleichzeitig gab es einige AHS-Schüler (3,6 Prozent), die die Bildungsstandards nicht erreicht haben, aber trotzdem mit einer positiven Note ohne weiteres in die Sekundarstufe 2 aufsteigen konnten. Ohne eine Konkretisierung der Anforderungen in den Lehrplänen werde es weiterhin ungerechte Zeugnisnoten, Über- und Unterforderung der Jugendlichen geben, warnte Schmid.
(APA/Red)