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Eltern von Jacqueline vor Schwurgericht

Symbolbild &copy bilderbox
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Am 15. Februar müssen sich die Eltern der mittlerweile elfjährigen Jacqueline vor einem Schwurgericht im Wiener Grauen Haus verantworten.

Sasa J. (28) und seiner gleich alten Frau Suzana wird vorgeworfen, von Mitte September bis Ende November 2003 das Mädchen in ihrer Wohnung in Wien-Floridsdorf auf grausame Art und Weise misshandelt und sexuell missbraucht zu haben. Im Fall eines Schuldspruches drohen den beiden nun jeweils bis zu 15 Jahre Haft.

Im Genital- und Vaginalbereich gequält

Jacqueline war im Sommer 2003 von ihrer in Serbien lebenden Großmutter nach Wien übersiedelt. Ihr leiblicher Vater hatte das entschieden. Nach wenigen Wochen begann ihr Martyrium, wobei vor allem die Stiefmutter Suzana J. die „Antriebsfeder“ gewesen sein soll. Laut Anklage wurde das Mädchen von ihr unter anderem mit einem erhitzten Metalllöffel und einem Kochlöffel im Genital- und Vaginalbereich gequält.

Großflächige Verbrennungen und Schädelbruch

Weiters wurden bei Jacqueline, die schließlich am 28. November 2003 mit einer klaffenden Schnittwunde ins Spital kam, großflächige, von einem Bügeleisen herrührende Verbrennungen festgestellt. Auch ein Schädelbruch wurde diagnostiziert. Aus „nichtigen Anlässen, welche im Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar sind“ (Anklageschrift), soll die damals Zehnjährige verprügelt worden sein, wobei sie der eine Elternteil festhielt und der andere zuschlug.

Nachts wurde das Mädchen an den Lattenrost ihres Bettes gefesselt. Als sie es auf Grund der augenscheinlichen Verletzungen nicht mehr in die Schule lassen konnten, verschnürten die Eltern der Anklage zufolge Jacqueline untertags in einer Art „Bethaltung“. Sie wurde auch geknebelt.

“Beispielloser Akt von Kindesmisshandlung

Neben schwerem sexuellen Missbrauch und Quälen einer Unmündigen legt Staatsanwalt Christian Temsch den Angeklagten daher auch Freiheitsentziehung und absichtliche schwere Körperverletzung zur Last. „Es ist ein geradezu beispielloser Akt von Kindesmisshandlung. Wir haben Bilder im Akt, die schwer verdaulich sind, die man sich besser vor dem Essen nicht anschauen sollte“, hatte Temsch bei der ersten Verhandlung im vergangenen Juli gemeint.

Die Eltern hatten sich damals vor einem Schöffensenat teilweise schuldig bekannt. Dieser fällte allerdings ein Unzuständigkeitsurteil: Nach Dafürhalten des Gerichts erlebte das Opfer die Übergriffe als schweren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung, was von rechts wegen die Zuständigkeit eines Schwurgerichts bedingt.

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