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Elsner-Pensionsabfindung wieder Thema

©APA
Zur umstrittenen Pensionsabfindung von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner in Höhe von 6,82 Mio. Euro sind am Mittwoch im BAWAG-Prozess noch zwei Zeugen befragt worden.

Steuerberater und Versicherungsmathematker Roland Reisch von der TPA Horwath schilderte, dass er den Barwert der Pensionsabfindung Elsners in mehreren Varianten berechnet hatte. Die Unterlagen für die Pensionsbemessungsgrundlage habe er vom Steuerberater Elsners, Gerhard Nidetzky bekommen. Auch Monika Schuster, in die Berechnungen eingebunden, wurde kurz als Zeugin einvernommen.

Wieso für die Bemessung der Pensionsabfindung Elsners das Jahresgehalt 2001 herangezogen wurde, und nicht das Jahresgehalt 2000, blieb auch nach der heutigen Befragung unklar. Er wisse nicht, warum das höhere Jahresgehalt 2001 zur Pensionsbemessung herangezogen wurde, versicherte Reisch. Laut Beschluss des Aufsichtsrats sei die vorzeitige Pensionsabfindung aber auf Basis des Elsner-Einkommens im Jahr 2000 zu berechnen, fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner nach. Möglicherweise sei der Jahresbezug 2001 herangezogen worden, weil Elsner ja noch aktiv gewesen sei, mutmaßte Reisch.

Reisch bestätigte, dass durch die Veränderung einer Witwen-Klausel – im Falle des Ablebens Elsners und seiner ersten, geschiedenen Frau sollte die zweite Frau Elsners 60 Prozent statt 30 Prozent Pension bekommen – der Wert für die Pensionsabfindung gestiegen sei. Auch wie es zu dieser Veränderung im Dienstvertrag Elsners kam wurde heute vor Gericht durch die Zeugenaussagen nicht geklärt.

Laut Anklage soll sich Elsner seine im Jahr 2000 genehmigte vorzeitige Pensionsabfindung betrügerisch erschlichen haben, indem er unter anderem dem Aufsichtsrat die die BAWAG in ihrer Existenz bedrohenden Verluste aus den Karibik-Geschäften verschwieg. Damals war Elsner noch als Generaldirektor aktiv, es standen aber steuerliche Änderungen für derartige Abfindungen bevor. Entgegen der Genehmigung des Aufsichtsrats wurde als Bemessungsgrundlage Elsners – deutlich höherer – Jahresbezug 2001 und nicht jener aus 2000 herangezogen. Der damalige BAWAG-Aufsichtsratspräsident und nunmehrige Mitangeklagte Günter Weninger hat die Pensionsabfindung Elsners im Prozess mehrmals scharf kritisiert, so auch heute.

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