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Elsner-Lotto in Südfrankreich

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Das Elsner-Lotto: Alles ist möglich! Von Freilassung bis Auslieferung geht die Bandbreite für Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner am morgigen Mittwoch bei Gericht in Aix-en-Provence.

Der dreiköpfige Senat muss erst entscheiden, ob dem österreichischen Auslieferungsbegehren stattgegeben wird, dann ob ein Antrag auf Haftentlassung berechtigt ist, erläuterte Staatsanwalt Bertrand Charpentier am Dienstag im Gespräch mit der APA.

Sollte das Gericht Elsners Auslieferung ablehnen, dann wäre der Banker sofort freizulassen. Argumente dafür können nicht nur die Gesundheit des Inhaftierten liefern, sondern auch juristische und formale Überlegungen.

Stimmt das Gericht der Auslieferung Elsners zu, dann muss es noch einen Haftentlassungsantrag seines Anwalts Gerard Baudoux prüfen. Der Anwalt habe mehrere Argumente für die Haftentlassung angeführt, nicht nur medizinische, so Charpentier.

Elsner wird am morgigen Gerichtstermin nicht teilnehmen, da seine Ärzte „vorgezogen haben“, dass er die rund 30 Kilometer lange Fahrt von Marseille nach Aix-en-Provence nicht antritt, sagt Charpentier. Das bedeute aber nicht notwendigerweise, dass auch der Flug nach Österreich unmöglich ist. Mit entsprechender medizinischer Begleitung sei der Heimtransport durchaus denkbar. Darum gehe es im Moment aber noch nicht.

Denn Elsner habe bei der Vernehmung durch den Gerichtsvorsitzenden am gestrigen Montag im Spital seine Auslieferung abgelehnt. Damit könne er bzw. sein Anwalt, noch gegen eine Auslieferung berufen, was wiederum eine 40-tägige Frist zur Prüfung in Gang setzen würde. Auf Grund der Vernehmung am Montag ist Elsners Anwesenheit vor Gericht für eine Entscheidung nicht mehr nötig.

Charpentier stellte auch klar, dass die französischen Behörden der Frau und der Tochter Elsners das Besuchsrecht verweigerten. Dies werde mit dem laufenden Verfahren gegen Elsner in seinem Heimatland begründet.

Ziemlich ungehalten reagiert man inzwischen im Spital „La Timone“, wo Elsner behandelt wird, auf den Ansturm von Journalisten. Die Wache schiebenden Beamten kontrollieren Ausweise von Besuchern, die sich im 10. Stock aufhalten. Auch ein Kameramann eines Marseillers Regionalsenders, der im Spital einen Bericht über das starke Interesse österreichischer Reporter drehen wollte, sah sich rasch des Spitals verwiesen. Selbst Elsners Anwalt durfte im Gelände des Krankenhauses nicht mit Journalisten reden.

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