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Elsner hat Hochzeitstag vergessen

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Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner hat während des BAWAG-Prozesses öfters gesagt, er könne sich an Verschiedenes nicht erinnern.

Antworten auf Fragen zu inkriminierten Vorgängen ist Elsner wiederholt mit der Bemerkung schuldig geblieben, er könne sich daran nicht mehr erinnern, er sei 2003 in Pension gegangen und habe – da er in U-Haft sitze – keine Möglichkeit, in Unterlagen Einsicht zu nehmen und so sein Gedächtnis aufzufrischen. Gewisse Erinnerungslücken machen sich bei dem 72-Jährigen inzwischen auch in privat-persönlichen Belangen bemerkbar, wie am heutigen Verhandlungstag zutage trat.

Als es um die Pensionsabfindung ging, die sich Elsner laut Anklage Ende 2000 betrügerisch erschlichen haben soll, indem er unter anderem dem Aufsichtsrat die die BAWAG in ihrer Existenz bedrohenden Verluste aus den Karibik-Geschäften verschwieg, kam man auch auf eine Regelung in seinem Pensionsvertrag zu sprechen, die 1998 hinsichtlich seiner geschiedenen sowie seiner nunmehrigen Ehefrau getroffen worden war. Während zunächst beide im Falle seines Ablebens je 30 Prozent seines Pensionsanspruchs als Witwenpension erhalten sollten, wurde dies insofern geändert, als sich jener der die andere Frau Überlebenden auf 60 Prozent erhöhen sollte, was – zumindest statistisch gesehen – die deutlich jüngere, aktuelle Ehefrau Elsners begünstigt hätte.

„Wann haben Sie eigentlich das zweite Mal geheiratet?“, wollte Staatsanwalt Georg Krakow wissen, womit er den früheren BAWAG-Chef in Verlegenheit brachte: „Ah, das weiß ich gar nicht!“ – Und wann wurden Sie geschieden?“ – „Ja vorher!“, erwiderte Elsner unter dem Gelächter des heute nicht sehr zahlreich erschienenen Publikums. Er sei jedenfalls „mit meiner jetzigen Frau 25 Jahre zusammen“, beeilte sich Elsner hinzuzufügen.

Gerhard Nidetzky, nach eigenem Bekunden „Elsners Steuerberater in Spezialfragen, so lange ich mich erinnern kann“ und von diesem von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden, hatte zuvor im Zeugenstand zur Pensionsabfindung Stellung genommen. Er habe Mitte Oktober 2000 von der BAWAG sämtliche relevanten Unterlagen erhalten und von einem Versicherungsmathematiker den Elsner zustehenden Ruhegenuss errechnen lassen. Ausgehend vom Letztbezug aus dem Jahr 1999 hätte dieser rein rechnerisch umgerechnet über 10 Mio. Euro betragen, wobei allerdings auch Prämien berücksichtigt wurden, die laut Vertrag ausdrücklich nicht heranzuziehen waren, sodass man sich dem tatsächlichen Anspruch „interpretativ anzunähern hatte“, wie Nidetzky festhielt.

Es sei sowohl im Interesse der Bank und des langjährigen Generaldirektors gewesen, den Anspruch mittels einer einmaligen Abfindung abzugelten, betonte der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Nidetzky konnte letzten Endes keine Antwort darauf geben, weshalb entgegen der Genehmigung des Aufsichtsrats als Bemessungsgrundlage Elsners – deutlich höherer – Jahresbezug 2001 und nicht jener aus 2000 herangezogen wurde, was für den vormaligen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger „eindeutig“ nicht in Ordnung war, wie er ein Mal mehr betonte. Bei einer Steuerprüfung im Jahr 2003 sei jedenfalls die Einbeziehung der Gehaltserhöhung ohne Einschränkung gebilligt worden, stellte Nidetzky dazu fest.

Nidetzky legte auch dar, dass seiner Einschätzung zufolge der vormalige BAWAG-Chef zum sofortigen Zugriff auf die ihm zugestandenen 6,82 Mio. Euro berechtigt war, die Elsner in weiterer Folge in Privatstiftungen einbrachte. Weninger war im Gegensatz dazu davon ausgegangen, Elsner würde die Summe vorläufig auf einem Treuhandkonto „parken“ und bis zu seinem tatsächlichen Pensionsantritt im März 2003 nicht anrühren. Dieser habe ihm ausdrücklich bestätigt, sich an diese Vorgangsweise halten zu wollen, gab Weninger mit Nachdruck zu Protokoll.

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