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Elsner bleibt in Haft

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt in Haft. Das hat der französische Generalstaatsanwalt in Aix-en-Provence Freitagmittag entschieden. „Die Übergabehaft wurde angeordnet.

Herr Elsner wird nun in die Justizanstalt Marseille verlegt, wo es eine entsprechend ausgestattete Krankenstation gibt“, gab Gerhard Jarosch, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, im Gespräch mit der APA bekannt.

 
 
„Bei einem 71-Jährigen, der eine Herzerkrankung behauptet, will man kein Risiko eingehen“, begründete Jarosch die Verlegung Elsners in ein anderes Gefängnis. Der Sprecher der Anklagebehörde wies auch die Darstellung von Elsners Wiener Rechtsvertreter Wolfgang Schubert zurück, wonach der frühere BAWAG-Chef die vergangene Nacht in einem Krankenhaus verbracht habe: Elsner habe sich sehr wohl in einer Justizanstalt befunden, im Hinblick auf die von ihm behaupteten gesundheitlichen Beschwerden jedoch auf einer „speziellen Abteilung“, wo ärztliche Betreuung garantiert gewesen wäre.

 
 
Zuvor war bereits aus Justizkreisen in Frankreich verlautet, dass die Haft des früheren BAWAG-Generaldirektors am Freitagvormittag von der Generalstaatsanwaltschaft in Aix-en-Provence bestätigt worden ist. Demnach sollte Elsner anschließend in die Haftanstalt „Les Baumettes“ nach Marseille gebracht werden.

 
 
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Walter Geyer, hat am Freitag die Ausstellung des Haftbefehls gegen Elsner erläutert, der in Folge zu seiner Verhaftung am Donnerstag in Frankreich geführt hatte. Mitte August habe es einen Vernehmungstermin gegeben, für den sich Elsner aus Krankheitsgründen entschuldigt habe. „Das ist ein Umstand, bei dem bei uns die Alarmglocken schrillen“, sagte Geyer gegenüber der Mittags-„ZiB“ des ORF. Daraufhin habe man ersucht, den Gesundheitszustand aus der Entfernung zu überprüfen, etwa gleichzeitig seien Medienberichte zu Elsner aufgetaucht.

 
 
Das weitere Procedere gehe nach französischem Recht. Entscheidend werde sein, ob Elsner der Auslieferung nach Österreich – rechtlich sei das eine “Übergabe“ – zustimme. Falls Elsner zustimme, könne er schnell in Österreich sein. Wenn er nicht zustimme, könne er gegen die Entscheidung des französischen Richters ein Rechtsmittel ergreifen. Darüber entscheide dann ein Rechtsmittelgericht.

Ex-Bawag Chef könnte Überstellung nur verzögern

Der französische Generalstaatsanwalt hat zwar die Übergabehaft angeordnet. Wann die Übergabe von Helmut Elsner an die österreichischen Behörden über die Bühne gehen wird, ist allerdings unklar. Sollte der 71-Jährige dieser zustimmen – womit nach Einschätzung von mit der Causa befassten Justizvertretern nicht zu rechnen ist – könnte dies „sehr rasch, nämlich innerhalb der nächsten zwei Wochen geschehen“, so Gerhard Jarosch, der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien.

Sollten Helmut Elsner bzw. seine Rechtsvertreter die Überstellung bekämpfen, müsste das zentrale Berufungsgericht in Paris prüfen, ob die formalen Voraussetzungen vorliegen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. Sollte das bejaht werden, steht dem Ex-BAWAG-Chef dagegen möglicherweise noch ein Rechtsmittel zur Verfügung.

Nach Einschätzung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Wien kann Elsner damit die Übergabe an die Wiener Justiz, wo er unverzüglich in U-Haft genommen werden würde, jedoch „nicht verhindern, sondern allenfalls verzögern“.

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